Unabhängig davon ab der AG übergriffig oder sonst was war.
Ist es nicht so: Pos Schnell/Selbsttest daraus folgt eine Absonderungs Verpflichtung bis man "freigetestet" wird oder nach ablauf von irgendwelchen Fristen. Freitesten durch einen PCR Test. Alles inkl. Meldung ans Gesundheitsamt.
Man bleibt dann also solange zu hause bis der PCR Test einen wieder frei macht oder frist abläuft.
(egal ob AG das will oder nicht, da er da ja nichts zu melden hat)
AG muss für die Zeit kein Lohn zahlen, allerdings muss er dir deine Geld, welches die als Entschädigung zusteht, überweisen, AG holt sich dieses Geld vom GA zurück.
Ist das nicht vereinfacht gesagt der Ablauf und gibt es Gemeinden, wo nicht GA dafür zuständig ist, bzw. nicht der AG diese Auszahlung übernimmt und man selsbt sich um die Entschädigung kümmern muss?
Also wenn der AG Geld kürzt, dann evtl. zurecht. Auf GEld verzichten muss allerdings der AN nicht. (selbst verschuldete Infektion ausgenommen)