In Baden-Württemberg begründet ein Selbsttest grundsätzlich keine Pflicht zur Absonderung.
Da hast du recht. BW scheint hier auf Freiwilligkeit zu setzen bis der verbindlich durchzuführende bescheinigungsfähige Test vorliegt. Aus meiner Sicht eine Lücke in den Vorschriften die zu einer unklaren Regelung führt.
Da der Arbeitgeber Kenntnis vom Heimtest hat und vermutet dass sich nicht an die Nachtestungspflicht der CoronaVO gehalten wurde, aber natürlich sicher sein möchte, dass die Person negativ ist, wäre der Weg wohl nicht den AN um einen Test zu bitten, sondern einfach Anzeige zu erstatten.