Autor Thema: Nebentätigkeit/Kleingewerbe  (Read 3560 times)

mufti333

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Nebentätigkeit/Kleingewerbe
« am: 03.03.2022 06:50 »
Guten Morgen,

ich arbeite im TVÖD - VKA. Ich musste bei meinem Arbeitgeber einen Antrag stellen für ein Kleingewerbe. Dies wird wohl meistens abgelehnt, weil es nicht gern gesehen ist. Kann man dies so einfach wirklich ablehnen?

Zum Kleingewerbe gibt es etwas zu erwähnen. Es ist nicht das übliche was man eventuell unter Kleingewerbe versteht. In dieser Tätigkeit Streame ich 2-3 mal Videospiele auf einer Plattform und verdiene damit gerade am Anfang so gut wie kein Geld. Das passiert eben nicht von heute auf morgen. Vielleicht sind es 10€ im Monat.

Vielen Dank Vorab!

Gruß

XTinaG

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Antw:Nebentätigkeit/Kleingewerbe
« Antwort #1 am: 03.03.2022 06:53 »
Es besteht lediglich eine Anzeigepflicht.

Kaiser80

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Antw:Nebentätigkeit/Kleingewerbe
« Antwort #2 am: 03.03.2022 06:56 »
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 TVöD haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht dient dazu, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit seine eigenen berechtigten Interessen oder die Arbeitskraft des Beschäftigten beeinträchtigt werden. Dies wäre dann u.U. ein Versagungsgrund

OrganisationsGuy

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Antw:Nebentätigkeit/Kleingewerbe
« Antwort #3 am: 03.03.2022 07:53 »
Wir hatten das Thema mit dem Online-Streaming auch mal vor 3-4 Jahren auf der Arbeit bei einem Mitarbeiter. Hier war fraglich ob eventuell fragwürdige Äußerungen während des Streamens ein Grund für den Arbeitgeber sein könnten diese Nebentätigkeit zu versagen. Das wurde in der Praxis nicht beanstandet da der Mitarbeiter sich nichts hat zu schulden kommen lassen.

Man kennt jedoch aus manchen Youtubevideos von bekannteren Streamern teils schwer negatives Verhalten um Aufmerksamkeit und Klicks zu erzeugen.

Könnten Äußerungen oder moralisch fragwürdiges Verhalten beim Streaming ein Grund für den Arbeitgeber zur Untersagung sein?


Levana

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Antw:Nebentätigkeit/Kleingewerbe
« Antwort #4 am: 03.03.2022 10:12 »
Die Konsequenzen hängen von der Äußerung und der ausgeübten Tätigkeit ab. Im Zweifel klärt das dann das Arbeitsgericht. Es gab aber schon Abmahnungen und Kündigungen wegen öffentlich getätigter Äußerungen/Beleidigungen gegen den AG.

Es gibt Fälle in denen der Richter dem AG zustimmt, in anderen Fällen werden Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckelt. Bei einem öffentlichen AG wird meist härter geurteilt.

mufti333

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Antw:Nebentätigkeit/Kleingewerbe
« Antwort #5 am: 04.03.2022 06:27 »
Ich denke mal das ist jedem klar, wer öffentlich schlecht über den AG redet muss mit Konsequenzen rechnen! Ich kann halt nur von mir sprechen und würde aus Privaten gründen gar nicht so viel Preis geben wollen über mein Privatleben.