Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung durch Härtefallantrag - Wie sicher? Bewährungszeit?
acg146:
@XTinaG ok, danke.
In meinem vor drei Jahren unterschriebenen Arbeitsvertrag steht in § 4 dass ich in der Entgeldgruppe E9 TV-L eingruppiert bin. Werde ich nach Erledigung der vorbereitenden Maßnahmen zur Höhergruppierung einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder wird dieser durch eine Ergänzung abgeändert?
XTinaG:
Weder das eine noch das andere ist erforderlich.
acg146:
@XTinaG Und wieso nicht? Wie wird dann schriftlich festgehalten, dass man in der Entgeldgruppe E10 eingestuft ist? In meiner Bescheinigung des Internen Dienst zur Aufgabenübertragung der zusätzlichen höher bewertete Tätigkeit wird die Entgeldgruppe nicht erwähnt. Sie ergibt sich lediglich daraus, dass in jüngerer Vergangenheit andere Kollegen mit der zusätzlichen höher bewerteten Tätigkeit eine E10 hatten und der Interne Dienst indirekt eine Höhergruppierung auf E10 erwähnte.
XTinaG:
Das wäre doch rein deklaratorischer Natur. Die Eingruppierung ergibt sich aus den tariflichen Regelungen, egal, welche Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag genannt ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: acg146 am 04.03.2022 17:01 ---@XTinaG Und wieso nicht? Wie wird dann schriftlich festgehalten, dass man in der Entgeldgruppe E10 eingestuft ist? In meiner Bescheinigung des Internen Dienst zur Aufgabenübertragung der zusätzlichen höher bewertete Tätigkeit wird die Entgeldgruppe nicht erwähnt. Sie ergibt sich lediglich daraus, dass in jüngerer Vergangenheit andere Kollegen mit der zusätzlichen höher bewerteten Tätigkeit eine E10 hatten und der Interne Dienst indirekt eine Höhergruppierung auf E10 erwähnte.
--- End quote ---
Übertragung von Tätigkeiten -> Tarifautomatik -> EGx
Somit ist schriftlich festgehalten in welcher EG man ist mit der schriftlichen Übertragung.
Da ja sowohl AG als auch AN nur eine Rechtsmeinung darüber haben können, welche EG das ist, kann man es hinschreiben oder sein lassen, hat keine Wirkung.
Wenn man wissen will wie man eingruppiert ist, dann muss man ein Gericht bemühen, denn nur die können feststellen wie man eingruppiert ist.
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