Kündigungsfrist wegen Osterfeiertage

Begonnen von Mario Nette, 06.03.2022 17:31

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Mario Nette

Hallo!

Ich möchte meinen Arbeitsvertrag (kein Tariv; es geltigen die gesetzlichen Fristen) zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Das wäre dann zum 15.04.2022, was auf einen Karfreitag fällt. Spielt das für die 28 Tage-Frist eine Rolle?

Wenn ich meine Kündigung am 17.03. abgebe, sollt es doch auseichend sein?

Vielen Dank für die Hilfe.

XTinaG


Kaiser80

Zitat von: Mario Nette in 06.03.2022 17:31
... es geltigen die gesetzlichen Fristen

Schöner Neologismus. Ist gespeichert!