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Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt

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XTinaG:
Sofern nichts vereinbart ist und auch keine betriebliche Übung bestünde, wäre das Entgelt am 1. des Folgemonats fällig. Der Arbeitgeber möchte aber erst am 10. des Folgemonats zahlen. Das kann ohnehin nur durch Vereinbarung geschehen und nicht einseitig. Zudem steht eine betriebliche Übung zu vermuten. Auch von dieser kann der Arbeitgeber nicht einseitig abweichen. Da ein Feststellungsinteresse hinsichtlich der Existenz einer betrieblichen Übung besteht, kann ein entsprechender Antrag ans zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden. Das könnte auch dazu führen, daß der Arbeitgeber sein beabsichtigtes Handeln unterläßt.

BAT:

--- Zitat von: XTinaG am 04.03.2022 10:59 ---Warum sollte man eine nachteilige Änderung einfach hinnehmen?

--- End quote ---

Da wäre erst zu klären, ob es nachteilig ist. Bei 5 % über Basiszinssatz bei Geldschulden nach BGB sehe ich das nicht. Da kann er auch gerne - Monate später zahlen.

XTinaG:
Mindestens durch die augenblickliche Inflation ist das Geld einen Monat später weniger wert.

BAT:

--- Zitat von: XTinaG am 04.03.2022 17:29 ---Mindestens durch die augenblickliche Inflation ist das Geld einen Monat später weniger wert.

--- End quote ---

Es geht nicht um einen Monat.

XTinaG:
Das ist für meine Aussage irrelevant. Vom 15. des Monats auf den 10. des Folgemonats ist lang genug.

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