Die aus deiner Sicht gesparte 12. Gehaltszahlung wandert ans Ende des Arbeitsverhältnis. Verloren ist da nichts, da jeder Monat bezahlt wird, nur eben zu einem anderen Zeitpunkt.
Das Unternehmen hat aber keinen "Ende des Arbeitsverhältnis"'ses. Das existiert einfach weiter. Und hat ein Auszahlungsdatum übersprungen, mithin also für einen Monat die Lohnkosten gespart. Du hängst zu sehr an der Betrachtung des individuellen AN und schaust nicht auf den AN, dessen Perspektive ich hier erläutert habe.
Das Unternehmen existiert per se "unendlich lange" -- hat jedenfalls anders als ein AN kein "Ablaufdatum". Insofern gibt es für das Unternehmen in seiner Kalkulation kein "nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses" bzw. in dem Fall eher "nach dem Ende der Existenz des Unternehmens". Natürlich liegen diese bei Umstellung des Auszahlungstermin eingesparten Lohnkosten weiterhin als Verbindlichkeiten in der Abrechnung des Unternehmens herum, werden aber in eine graue Zukunft -- nämlich, wenn das Unternehmen liquidiert wird, was nach Planung der Geschäftsführung nie passieren wird -- verschoben.
Der Unterschied zwischen der AN- und der AG-Seite ist hier, dass der AG prinzipiell unendlich lang existieren kann und damit die durch die Verschiebung des Auszahlungstermin eingesparten Lohnkosten nicht mehr von Relevanz sind.
Was würden denn die Leute machen die von Anfang an am 1. oder 15. des Folgemonats bezahlt werden? Nach deiner Rechnung wäre da ja auch eine Gehaltszahlung verloren gegangen.
Korrekt: Bei einer Umstellung des Auszahlungstermins vom 1. auf den 15. des Folgemonats spart das Unternehmen Lohnkosten im Umfang der Hälfte der Monatsausgaben ein, weil eben die AN einen halben Monat "umsonst" arbeiten.
Generell gilt, dass bei einer nicht-kontinuierlichen Auszahlung immer irgendwer -- AN oder AG -- in Vorleistung geht. Bei einer Lohnzahlung am Ende des laufenden Monats hat der AN den gesamten Monat über gearbeitet, aber keinen Lohn dafür erhalten, räumt also während dieser Zeit dem AN einen zinslosen Kredit ein. Erst am Ende des Monats löst der AG hier seine Verbindlichkeiten durch Zahlung des dem AN für seine geleistete Arbeit zustehenden Lohns auf. Wenn er nun den Auszahlungstermin auf den 15. des Folgemonats verschiebt, so verlängert er sich eigenmächtig die Kreditlinie, indem nun der AN nicht mehr nur einen Monat ohne Gehaltszahlung arbeiten muss, sondern 1,5. Ausgezahlt bekommt er aber -- bezogen auf den Zeitpunkt der Auszahlungsverschiebung -- nicht 1,5 Monatsgehälter sondern nur 1. Wo ist also das halbe Monatsgehalt hin? Richtig: Es hat der AG eingespart.