Autor Thema: Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?  (Read 7494 times)

EiTee

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #15 am: 05.03.2022 17:18 »
Die Stufenfestsetzung als Beamter ist an harte Kriterien gebunden. Es lässt sich nicht, wie bei TB, die Stufe verhandeln oder einfach nach Belieben setzen. Die 15 Jahre könnten die Stufe 5 in der Theorie rechtfertigen, wenn die Tätigkeit entsprechend war. Dennoch bezweifle ich eine vorherige, korrekte und eingehend Prüfung der Behörde, welche Stufe Du erhalten könntest. Daher kann ich Dir nur den Rat geben, das explizit nachzufragen und bestätigen zu lassen. Die Stufenfestsetzung ist ein offizieller, formaler Akt und hat auch entsprechend durchgeführt zu werden. Wenn es nach 6 Monaten plötzlich heißt, die Prüfung hat die Stufe 2 ergeben, weil XYZ nicht gleichwertig ist oder angerechnet werden kann, dann ist die Überraschung immer groß.

WasDennNun

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #16 am: 06.03.2022 10:04 »
Sie hatten mir gesagt, dass man als Beamter eingestellt wird. Außer man möchte das nicht.
Man wird nicht als Beamter eingestellt.

Hast du dir schon Gedanken darüber gemacht, welche Rechte und Pflichten du als Beamter eingehst?
Und worin der Unterschied besteht, Beamter zu sein oder als "freier Mensch" Angestellter?

Als Bundesbeamter kannst du z.B. (gegen deinen Willen) Bundesweit eingesetzt werden.
Kommt nicht oft vor, aber sollte man schon wissen, wenn man das Dienstverhältnis eingeht.

Ich habe es steht abgelehnt Beamter zu werden, bin auch Informatiker und habe es bisher nicht eine Sekunde bereut.

XTinaG

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #17 am: 06.03.2022 10:11 »
Als Tarifbeschäftigter kann man auch bundesweit gegen den eigenen Willen versetzt werden.

Cosi2810

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #18 am: 06.03.2022 10:42 »
Das sind alles sehr gute Punkte.

Vor dem Vorstellungsgespräch musste ich einen Personalfragebogen ausfüllen und alle Infos zu meinem Studium und meiner beruflichen Laufbahn angeben.
Ich denke, dass sie anhand dieser Infos die Stufe festgestellt haben.

Unterschreibt man nicht, wie in der freien Wirtschaft, einen Arbeitsvertrag oder Ähnliches wo die Stufe noch mal explizit erwähnt wird ?

Hmm das mit dem versetzt werden, hört sich natürlich nicht so gut an.

@WasDennNun: welche Vorteile siehst du noch darin sich nicht verbeamten zu lassen ?
Von der möglichen Versetzung abgesehen, wieso ist man als Beamter kein freier Mensch mehr ?

Noch ein weiterer Punkt: hat jemand Erfahrung mit Personalgewinnungsprämien oder IT-Fachkräftezulagen ?
Unter welchen Voraussetzungen bekommt man das und in wie weit kann man hier verhandeln ?
In der Stellenausschreibung steht Folgendes:
.... bei Vorliegen der Voraussetzung des § 43 BBesG bzw. des BMI Rundschreibens D5-31002/4#25 vom 18. Dezember 2020 ist die Zahlung einer Personalgewinnungsprämie bzw. einer IT-Fachkräftezulage möglich


XTinaG

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #19 am: 06.03.2022 10:49 »
Das Beamtenverhältnis ist ein Herrschaft-Knechtsverhältnis, bei dem einseitig die Bedingungen bestimmt werden können. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind hingegen Vertragspartner auf Augenhöhe.

Cosi2810

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #20 am: 06.03.2022 11:09 »
@XTinaG: wie macht sich dieser Herrschafts-Knechtsverhältnis im Arbeitsalltag bemerkbar ?
Ich kann mir das wahrscheinlich nicht vorstellen, da ich bis jetzt immer in der freien Wirtschaft gearbeitet habe.

XTinaG

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #21 am: 06.03.2022 11:33 »
Beim Dienstherrn und seinem Knecht legt ersterer einseitig die Bedingungen fest, beim Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis gibt es einen zwischen den Parteien ausgehandelten Arbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang verpflichtet, Nebentätigkeiten muß er lediglich anzeigen, für Überstunden sind die durch Rechtsprechung entwickelten Ankündigungsfristen zu wahren, sobald der Arbeitgeber sein Direktionsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit ausgeübt hat, ist er daran gebunden. Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen, Nebentätigkeiten müssen sie sich genehmigen lassen, der Dienstherr verfügt nach Belieben über den Knecht.

EiTee

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #22 am: 06.03.2022 12:19 »
Vor dem Vorstellungsgespräch musste ich einen Personalfragebogen ausfüllen und alle Infos zu meinem Studium und meiner beruflichen Laufbahn angeben.
Ich denke, dass sie anhand dieser Infos die Stufe festgestellt haben.

Sowas wäre wünschenswert, ich kenne keinen Fall in dem dies vorab und auch noch in so kurzer Zeit, erfolgt ist. Evlt. ist Dein Fall der Ersten, den ich mitbekommen darf. Es gab genug Kollegen, die das Thema genau so angegangen sind und dann plötzlich enttäuscht waren, weil die Stufe nicht passte. Die, die die Mühe nicht scheuten haben die Rolle rückwärts in die Tarifbeschäftigung gemacht, es verschenkt halt niemand gerne mehrere hunderte Euro netto.

Unterschreibt man nicht, wie in der freien Wirtschaft, einen Arbeitsvertrag oder Ähnliches wo die Stufe noch mal explizit erwähnt wird ?

Nein, Du wirst ernannt, nimmst die Urkunde an, da gibt es keinen Vertrag oder sonstige schriftliche Fixierung.

WasDennNun

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #23 am: 06.03.2022 16:26 »
@XTinaG: wie macht sich dieser Herrschafts-Knechtsverhältnis im Arbeitsalltag bemerkbar ?
Ich kann mir das wahrscheinlich nicht vorstellen, da ich bis jetzt immer in der freien Wirtschaft gearbeitet habe.
Du solltest dich etwas ausführlicher mit dem Prinzipien des Beamtendaseins beschäftigen.

Du kannst nichts verhandeln, alles was dir nicht passt kannst du maximal versuchen über den Klageweg zu regeln.

Wenn mich mein AG mich z.B. von M nach B versetzen will und ich war so deppert nichts vertraglich geregelt zu haben, dann sage ich einfach NEIN und er kann es sich überlegen, ob man getrennte Wege geht, oder nicht.
Als Beamter hast du da idR keine Wahl. Ausser aus dem Beamtenverhältnis mit den damit verbundenen monetären Nachteilen auszuscheiden (geringere Rente und PKV).

Einkommenstechnisch musst du dir es einfach mal anschauen, was du mit EG13/EG14 Stufe 6 bekommst und was du als Beamter A13 / A14 abzgl. PKV bekommst. (Wenn es denn unbedingt öD sein soll)
Sollte monetär pro Beamter ausgehen.

Es sind halt 20 Jahre die du dich dem Dienstherren verpflichtest, wenn es Passt, dann kann es OK sein, aber du hast damit wesentlich weniger Wahlmöglichkeiten dich umzuorientieren, als wenn du Angestellter bleibst.


Fakon

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #24 am: 09.03.2022 11:18 »
Hallo,

auch die PKV ist mit 47 vermutlich kein Grund mehr eine Besserstellung zu erreichen. Im übrigen hast du auch die Wahl der PKV als Angestellter mit EG13S6 da du mit dem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegst und demzufolge in die freiwillige GKV rutschst, als Beamter nicht.

Maximalbeitrag GKV wird vermutlich bei 47 (mit Vorerkrankungen?) niedriger sein als 50% PKV Beamter.

Gruß

WasDennNun

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #25 am: 09.03.2022 12:47 »
Maximalbeitrag GKV wird vermutlich bei 47 (mit Vorerkrankungen?) niedriger sein als 50% PKV Beamter.
Also als Beamte sollte man auch mit 47 und 2 Kinder durchaus eine PKV finden, die weniger als 700€ kostet, dass wäre ja ca. der Betrag für die GKV, oder?

Isie

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #26 am: 09.03.2022 13:15 »
Als  Arbeitnehmer und Versicherter in der GKV zahlst du aber nur die Hälfte des Beitrages. Die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.

Fakon

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #27 am: 09.03.2022 13:29 »
Maximalbeitrag GKV wird vermutlich bei 47 (mit Vorerkrankungen?) niedriger sein als 50% PKV Beamter.
Also als Beamte sollte man auch mit 47 und 2 Kinder durchaus eine PKV finden, die weniger als 700€ kostet, dass wäre ja ca. der Betrag für die GKV, oder?

Man zahlt nur 50% als GKV Versicherter Angestellter, als GKV Versicherter Beamter zahlst du 100%
Bsp.:
Beamter mit Kinder, freiwillige GKV: 885,26€
Angestellter mit Kinder, freiwillige GKV: 442,62€
Beamter ü40 mit Kinder und 50% Beihilfe: je nach Versicherung und Gesundheitszustand min. 350€, pro Kind min. 100€

Lars73

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #28 am: 09.03.2022 13:40 »
@Fakon
Der Beamte zahlt in der GKV einen ermäßigten Beitrag (-0,6%-Punkte) (weil er keinen Krankengeldanspruch benötigt). Aber das ändert die Rechnung nur geringfügig.

Bob Kelso

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #29 am: 09.03.2022 17:07 »
Als Tarifbeschäftigter kann man auch bundesweit gegen den eigenen Willen versetzt werden.

Und gegen seinen Willen "betriebsbedingt" entlassen werden!
Und gegen seinen Willen im Rentenalter sich mit Altersarmut auseinandersetzen zu müssen.
Und gegen seinen Willen nicht "beihilfeberechtigt" zu sein!