Autor Thema: Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?  (Read 7619 times)

Fakon

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #30 am: 09.03.2022 17:51 »
Als Tarifbeschäftigter kann man auch bundesweit gegen den eigenen Willen versetzt werden.

Und gegen seinen Willen "betriebsbedingt" entlassen werden!
Und gegen seinen Willen im Rentenalter sich mit Altersarmut auseinandersetzen zu müssen.
Und gegen seinen Willen nicht "beihilfeberechtigt" zu sein!

Na ganz so schlimm ist es nicht.
1. Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind.
2. VBL-Rente ist als Betriebsrente nicht zu unterschätzen, macht bei mir ca. 1/3 der Gesamtrente aus (2/3 gRV), natürlich immer noch weit weg von der Pension und der Versorgung Angehöriger. Aber man muss erstmal bis dahin kommen ... in den heutigen Zeiten mit Pandemien und Kriegen .. ;-)
3. Die Beihilfe ist zwar gut, aber extrem nervig wenn ich die Arztbesuche von meiner Frau (Beamtin) und mir vergleiche. Das Geld von der Beihilfe kommt erst nach Monaten, dass von der Versicherung nach wenigen Tagen. Auch die App zur Einreichung der Belege hat kaum Verbesserung diesbzgl. gebracht. Insbesondere wenn man schwer erkrankt und dazu mit dem behördlichen Verwaltungsirrsinn beschäftigen muss, nicht gut. Das macht die bessere Versorgung auch kaum weg.

Gruß

WasDennNun

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #31 am: 09.03.2022 19:10 »
1.) der besondere Versicherungsschutz hilft einen aber nichts, wenn man betriebsbedingt gekündigt wird.
Selbst ITler werden gerne mal "geoutsourced"
2.) ja wenn man lebenslang im öD ist, von anfang an in der Eg die man zur Rente hat, dann ist der Unterschied ~Netto 5%
3.) Tja, das Ding mit der lästigen Verwaltung.

Organisator

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Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
« Antwort #32 am: 10.03.2022 08:51 »
2. VBL-Rente ist als Betriebsrente nicht zu unterschätzen, macht bei mir ca. 1/3 der Gesamtrente aus (2/3 gRV), natürlich immer noch weit weg von der Pension und der Versorgung Angehöriger. Aber man muss erstmal bis dahin kommen ... in den heutigen Zeiten mit Pandemien und Kriegen .. ;-)
3. Die Beihilfe ist zwar gut, aber extrem nervig wenn ich die Arztbesuche von meiner Frau (Beamtin) und mir vergleiche. Das Geld von der Beihilfe kommt erst nach Monaten, dass von der Versicherung nach wenigen Tagen. Auch die App zur Einreichung der Belege hat kaum Verbesserung diesbzgl. gebracht. Insbesondere wenn man schwer erkrankt und dazu mit dem behördlichen Verwaltungsirrsinn beschäftigen muss, nicht gut. Das macht die bessere Versorgung auch kaum weg.

Zu 2. nicht wirklich weit weg. Durch die VBL sogar sehr nahe dran!
Zu 3. So wie es schlechte Arbeitgeber gibt, kann es auch schlechte Dienstherrn geben. Ansonsten kann man eine "Beihilfeberechtigung" bzw. KV auf Privat-Niveau auch durch Zusatzversicherungen sicherstellen.