Hallo zusammen.
Ich habe den VL 1 Kombi-Lehrgang von Februar 2020- Januar 2022 absolviert.
Vor dem Lehrgang habe ich eine Qualifizierungsvereinbarung unterschrieben ,die unter Punkt 3 folgendes besagt:
"Der Arbeitgeber gewährt der Beschäftigten folgende Leistungen:
- Lehrgangsgebühren
- Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten im Rahmen der Qualifizierung
- Sonderveranstaltungen im Rahmen des Lehrgangs, deren Teilnahme Pflicht ist
- Entgeltzahlung für die Dauer der Freistellung während der Qualifizierungsmaßnahme
Die endgültige Höhe der Arbeitgeberkosten wird nach der Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme durch den Arbeitgeber festgestzt und von der Beschäftigten bestätigt.
Punkt 4
Die Beschäftigte ist verpflichtet,die vom Arbeitgeber nach Nr. 3 getragenen Kosten zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb 3 Jahre nach dem Ende der Qualifizierungsmaßnahme auf Wunsch des Beschäftigten oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund endet.
Meine Frage ist, ob unter Punkt 3 die Kosten aufgeführt sein müssten und/oder ob die 3 Jahre Verpflichtung unverhältnismäßig sind und somit der Vertrag nichtig ist?
Danke im Voraus
SH