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[Allg] Lehrer-Referendariat - Rentenversicherung

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fair:
Danke euch, besonders Firematthias!

Was es an ggf anrechnenbaren Zeiten gibt, werden wir prüfen. Momentan beziehe ich mich vor allem auf den Paragraph 53.
Das mit der Höhe ist in der Tat eine wichtige Frage. Bisher habe ich gehört, dass man im Falle der Erwerbsminderung während/kurz nach der Ausbildung so gestellt wird, als habe man sein Leben lang mit dem Einstiegsgehalt des eigenen Berufs gearbeitet. Nach der Logik müsste dann ja das Bruttogehalt TV-L 13 Stufe 1 zugrunde gelegt werden und nicht das kleine Beamtenbrutto der Referendariat-Zeit.
Habe ich da etwa eine falsche Info gehört oder wie ist das genau? Wie gesagt, wirklich auf diesen Fall des Paragraph 53 bezogen, nicht die "normale" Erwerbsminderung wo man mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der vorangegangenen 5 Jahre braucht.

Firematthias:
Also mal in Kurzfassung und sehr verallgemeinert.

Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente ist immer gleich. § 53 macht da keinen Unterschied, der ermöglicht es nur, ohne die 3/5 und 60 KM Wartezeit an die Rente zu kommen. Weil man eben den verunfallten Azubi absichern möchte.

Hinsichtlich der Rentenhöhe wird ab Leistungsfall der Verlauf immer fiktiv fortgeschrieben. Allerdings sehr vereinfacht gesagt immer nur mit dem Durchschnitt dessen, was bis dahin erwirtschaftet wurde. Keiner würde in dem Fall eine fiktive E13-Karriere Berechnung durchführen. Das kennt man vielleicht von der Dienstunfähigkeit der Beamten, aber in der Rente ist es etwas anders. Geht man jetzt von einem Verlauf aus, der nur aus Nachversicherung eines Ref. besteht, würde man vermutlich so etwa um 1000€ Bruttorente pro Monat landen bei voller EM. Und das ist jetzt sehr optimistisch und vereinfacht. Wenn ich mich jetzt im Überschlag nicht verrechnet hab.

Beraten bei der RV ist zwar mein Job, aber so aus der Hüfte schießen ist schwer. Im Zweifel müssen wir uns mal privat kurzschließen.

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