Autor Thema: Führt Höher- + Rückgruppierung zu Stufenverlust?  (Read 1763 times)

cyrix42

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Moin an alle TV-L-Wissende,

bezogen auf die regelmäßig benötigten Stufenlaufzeiten (sofern der AG keine Leistungsbeurteilungen durchführt) zum "Stufenaufstieg" bzw. deren Erfüllen stellt sich mir gerade die Frage, wie sich dies im Fall einer Hoch- und wieder Rückgruppierung verhält. Betrachten wir dazu das folgende fiktive Beispiel:

Ein AN wird ohne Berufserfahrung in EG 7/1 eingestellt, gelangt nach einem Jahr in die EG 7/2 und nach zwei weiteren in die EG 7/3. Dort absolviert er zwei weitere Jahre, bevor er aufgrund einer Tätigkeitsänderung in die EG 8 höhergruppiert wird. Dies führt in die EG 8/2, wobei die Stufenlaufzeit von vorn beginnt (§17 Absatz (4) Satz 4). Dort verbleibt er 6 Monate und wird dann aufgrund einer erneuten Tätigkeitsänderung zurück zur vorhergehenden Situation wieder in die EG 7 herabgruppiert. In welcher Stufe landet er nun?

Nach §17 Absatz (4) Satz 5 eigentlich ziemlich klar in Stufe 7/2:

"Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen."

Jedoch hat der betrachtete AN die für den Stufenaufstieg von 7/2 nach 7/3 erforderliche Stufenlaufzeit ja schon im Vorfeld erfüllt. Seit diesem Erfüllen sind auch keine 3 Jahre vergangen, was in §17 Absatz (3) Satz (2) als unschädlich festgelegt wird.

Landet unser fiktiver AN also nach er Herabgruppierung zwar in 7/2, wird aber sofort wieder in die 7/3 "befördert"?

Und was ist mit der -- vor der Höhergruppierung schon angesammelten -- Stufenlaufzeit in 7/3? Auch die ist noch keine 3 Jahre her, müsste also noch vorhanden sein. Jedenfalls fehlt bei der Herabgruppierung der bei der Heraufgruppierung genannte Satz, dass die Stufenlaufzeit von Neuem beginne...

Was sagen die Expertinnen und Experten zu diesem Szenario?

Isie

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Antw:Führt Höher- + Rückgruppierung zu Stufenverlust?
« Antwort #1 am: 05.03.2022 09:56 »
 Es gibt inzwischen Rechtsprechung des BAG, wonach die Stufenlaufzeit auch bei einer Herabgruppierung von vorne beginnt. Wenn es sich bei der vorherigen Tätigkeit in Entgeltgruppe 7 um einschlägige Berufserfahrung handelt, wäre es denkbar, dass sie bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt wird. Das könnte dann eine Einstufung in Stufe 3 bewirken. Ob der Arbeitgeber da einen Handlungsspielraum hat, weiß ich leider nicht. Dazu kann sicherlich einer der Tarifexperten etwas sagen.

XTinaG

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Antw:Führt Höher- + Rückgruppierung zu Stufenverlust?
« Antwort #2 am: 05.03.2022 10:07 »
Die Rechtsprechung des BAG bezieht sich aber auf Fälle, in denen in der niedrigeren Entgeltgruppe keine Stufenlaufzeit vorhanden war. Fälle, in denen eine der ununterbrochenen Stufenlaufzeit gleichstehende Zeit in der niedrigeren Entgeltgruppe vorhanden ist, hat das BAG noch nicht geurteilt. In seinen Ausführungen in der von Dir angesprochenen Rechtsprechung hebt es darauf ab, daß die Tarifvertragsparteien die fortschreitende Erfahrung in der Tätigkeit honorieren wollten und daß eine solche durch eine höherwertige Tätigkeit grundsätzlich nicht gegeben sei. Deshalb bräuchte es einer tariflichen Regelung, wenn die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe nicht von vorn beginnen solle. Diese Regelung gibt es ja mit §17 Abs. 3.

WasDennNun

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Antw:Führt Höher- + Rückgruppierung zu Stufenverlust?
« Antwort #3 am: 05.03.2022 11:17 »
Und da der AN dieser Herabgruppierung zustimmen muss, kann er entsprechend verhandeln, dass sein Zeiten anerkannt werden.
Wenn es das nicht macht, dann hat es halt selber Schuld, es kann ja nicht gezwungen werden der Herabgruppierung zuzustimmen.

XTinaG

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Antw:Führt Höher- + Rückgruppierung zu Stufenverlust?
« Antwort #4 am: 05.03.2022 11:22 »
Es gibt auch Höher- und Herabgruppierungen, die nicht vom Willen der Arbeitsvertragsparteien abhängig sind oder nicht von der Zustimmung des Arbeitnehmers. Bestes Beispiel ist die belegungsabhängige Eingruppierung von Kita-Leitungen.

cyrix42

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Antw:Führt Höher- + Rückgruppierung zu Stufenverlust?
« Antwort #5 am: 06.03.2022 13:10 »
Vielen Dank für die Antworten!

Es scheint also im konstruierten Fall -- dass schon entsprechende Stufenlaufzeiten in der "niedrigeren Gruppe" zurückgelegt wurden, die auch noch nicht "verfallen" sind -- tatsächlich noch nicht klar zu sein, wie dies zu bewerten ist.