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Rufbereitschaft und Arbeitszeit

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Fireball08:
Ich wollte mal fragen wie das mit der Rufbereitschaft ist. Man macht zum Beispiel eine Woche Rufbereitschaft im Monat alle paar Monate. Bekommt man die Woche die man in Rufbereitschaft ist zusätzlich normal bezahlt oder ist das quasi unbezahlte Freizeit ? Ich blicke da nicht genau durch...

XTinaG:
Die Vergütung der Rufbereitschaft ist in § 8 Abs. 3 TVÖD geregelt.

Fireball08:
Das hab ich schon gelesen. Ich meinte ob die Woche normal bezahlt wird oder ob man den Monat nur drei Wochen gearbeitet hat. Da man ja in Rufbereitschaft und nicht in der Firma ist

XTinaG:
Hä?

Fireball08:
Also man arbeitet ganz normal und macht zusätzlich  Rufbereitschaft  ?

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