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Rufbereitschaft und Arbeitszeit

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XTinaG:
Hä? Rufbereitschaft wird doch üblicherweise für Zeiten angeordnet, die außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten liegt. Es ist also völlig wumpe, ob man die volle betriebsübliche Arbeitszeit arbeitet oder nicht.

BAT:
Das ist bei uns außerhalb der Kernzeiten so.

Also wäre es so, daß - solange in Teilzeit nicht mal die Kernzeiten abdeckt - Vollzeitkräfte ihre Rufbereitschaft im laufenden Dienst machen, Teilzeitkräfte zu den gleichen Uhrzeiten in Ihrer Freizeit.

XTinaG:
Rufbereitschaft findet stets in der Freizeit statt, ansonsten ist es keine Rufbereitschaft.

BAT:
Das ist bei uns anders. Also würde man die Zeiten in Rufbereitschaft, in denen man gleichzeit am eigentlichen Arbeitsplatz ist, nicht als Rufbereitschaft bezeichnen können?

XTinaG:
Es gibt da kein "bei uns". Es ist Wesensmerkmal der Rufbereitschaft, daß sie in der Freizeit geleistet wird.

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