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Rufbereitschaft und Arbeitszeit
XTinaG:
Hä? Rufbereitschaft wird doch üblicherweise für Zeiten angeordnet, die außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten liegt. Es ist also völlig wumpe, ob man die volle betriebsübliche Arbeitszeit arbeitet oder nicht.
BAT:
Das ist bei uns außerhalb der Kernzeiten so.
Also wäre es so, daß - solange in Teilzeit nicht mal die Kernzeiten abdeckt - Vollzeitkräfte ihre Rufbereitschaft im laufenden Dienst machen, Teilzeitkräfte zu den gleichen Uhrzeiten in Ihrer Freizeit.
XTinaG:
Rufbereitschaft findet stets in der Freizeit statt, ansonsten ist es keine Rufbereitschaft.
BAT:
Das ist bei uns anders. Also würde man die Zeiten in Rufbereitschaft, in denen man gleichzeit am eigentlichen Arbeitsplatz ist, nicht als Rufbereitschaft bezeichnen können?
XTinaG:
Es gibt da kein "bei uns". Es ist Wesensmerkmal der Rufbereitschaft, daß sie in der Freizeit geleistet wird.
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