Autor Thema: Rufbereitschaft und Arbeitszeit  (Read 5241 times)

BAT

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Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
« Antwort #15 am: 07.03.2022 09:15 »
Es gibt da kein "bei uns". Es ist Wesensmerkmal der Rufbereitschaft, daß sie in der Freizeit geleistet wird.

Warum?

Lars73

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Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
« Antwort #16 am: 07.03.2022 09:22 »
Wegen der Definition der Rufbereitschaft im Tarifvertrag. Daneben auch über den Zweck der Rufbereitschaft. Wenn jemand Arbeitet kann der Arbeitgeber ihm sowieso sagen, dass er nun Aufgabe B statt A erfüllen muss. Dafür braucht es keine Rufbereitschaft.

BAT

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Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
« Antwort #17 am: 07.03.2022 09:26 »
Wegen der Definition der Rufbereitschaft im Tarifvertrag. Daneben auch über den Zweck der Rufbereitschaft. Wenn jemand Arbeitet kann der Arbeitgeber ihm sowieso sagen, dass er nun Aufgabe B statt A erfüllen muss. Dafür braucht es keine Rufbereitschaft.

Es gibt aber keinen Anspruch auf Direktion in der Gleitzeit. Die lege nur ich fest und kein Anderer. Im Sommer mache ich sie gar nicht, im  Winter jeden Tag.

XTinaG

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Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
« Antwort #18 am: 07.03.2022 09:31 »
Aber in der Arbeitszeit, die, wie auch immer festgelegt, nunmal nicht Freizeit ist. Und nur in der Freizeit gibt es Rufbereitschaft. Ansonsten ist man nicht in Rufbereitschaft, sondern arbeitet. So einfach ist das.

Lars73

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Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
« Antwort #19 am: 07.03.2022 09:35 »
Nur wenn der Arbeitgeber tatsächlich vollständig auf seine Direktion in der Gleitzeit verzichtet, Dazu besteht kein Anlass als Arbeitgeber.
Daneben besteht in der Zeit wo dann normal gearbeitet wird, kein Anspruch auf Zahlung der Pauschale. Da schlicht keine Rufbereitschaft für diese Zeit vorliegt.

BAT

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Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
« Antwort #20 am: 07.03.2022 10:10 »

Daneben besteht in der Zeit wo dann normal gearbeitet wird, kein Anspruch auf Zahlung der Pauschale. Da schlicht keine Rufbereitschaft für diese Zeit vorliegt.

Tatsächlich ja. Natürlich habe ich das Rufbereitschaft Rechtlich aber wohl nicht.