Es gibt da kein "bei uns". Es ist Wesensmerkmal der Rufbereitschaft, daß sie in der Freizeit geleistet wird.
Wegen der Definition der Rufbereitschaft im Tarifvertrag. Daneben auch über den Zweck der Rufbereitschaft. Wenn jemand Arbeitet kann der Arbeitgeber ihm sowieso sagen, dass er nun Aufgabe B statt A erfüllen muss. Dafür braucht es keine Rufbereitschaft.
Daneben besteht in der Zeit wo dann normal gearbeitet wird, kein Anspruch auf Zahlung der Pauschale. Da schlicht keine Rufbereitschaft für diese Zeit vorliegt.