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[Allg] Zahlung der Zulage bei A9
JamesNRW:
Hallo,
ich bin seit 3 Jahren auf einer A9Z Stelle in einer großen Stadtverwaltung im Ruhrpott und werde auch nach A9 besoldet.
Mein Problem ist, dass unsere Personalabteilung keine Aussage darüber treffen möchte, wann die Zulage gezahlt wird. Nach einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter hieß es: "es kann noch 1 Jahr dauern, 3 Jahre oder auch 10".
Es käme darauf an wie viele Kollegen*innen noch vor mir dran wären und auch auf die Haushaltslage sowie Beurteilung (meine ist sehr gut).
Muss ich sowas einfach hinnehmen oder würdet ihr euch an meiner Stelle an die Personalvertretung oder einen Anwalt wenden? Da die Zulage knapp 200€ Netto/Monat ausmacht und ich den Betrag nicht unerheblich finde, würde ich für meine finanzielle Lebensplanung gerne ein konkreten Zeitraum wissen. Die Aussage des Dienstherren finde ich doch sehr intransparent.
Danke euch
James
calmac:
Gilt das nicht als Beförderung? Dann hätte man kein Anspruch darauf?
JamesNRW:
Nach meinem Kenntnisstand ist es keine Beförderung sondern lediglich eine Gewährung einer ruhegehaltsfähigen Amtszulage nach §45 LBesG NRW.
Mayday:
--- Zitat von: JamesNRW am 06.03.2022 19:24 ---Nach meinem Kenntnisstand ist es keine Beförderung sondern lediglich eine Gewährung einer ruhegehaltsfähigen Amtszulage nach §45 LBesG NRW.
--- End quote ---
Es ist eine Beförderung. "Eine Beförderung ist eine Ernennung unter Verleihung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt bei gleicher Amtsbezeichnung." § 19 Abs. 1 LBG NRW
clarion:
Noch scheint James aber nicht befördert worden zu sein. Er besetzt zwar eine mit A9Z bewertete Stelle, wurde aber noch nicht befördert. Offenbar gibt es in seiner Behörde mehr mit A9Z bewertete Stellen als entsprechend dotierte Haushaltstellen. Da heißt es so lange zu warten bis man derjenige ist, der am längsten wartet. Da die Fluktuation bei Beamten nicht so hoch ist, wird man in Etwa ausrechnen können, wann man dran ist.
An James. Als Beamter hat man im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten bei der Übertragung entsprechender Aufgaben keinen Anspruch auf Beförderung. Beamter zu sein, hat eben nicht nur Vorteile.
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