Autor Thema: Angeordnete Überstunden am Samstag und Sonntag  (Read 2531 times)

FraukeWepunkt

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Guten Tag allerseits,
vorweg, ich arbeite in einer relativ kleinen Kommune, in der nahezu nichts geregelt ist, also es geht teilweise zu wie auf dem Basar, nichts ist hinsichtlich Überstunden geregelt. Es gibt hier Leute, die machen sie halt, und andere machen grundsätzlich keine Zulagen sind irgendwie mal so mal so. Und ich habe für mich beschlossen, dass mir das zu unklar ist.

Da wir neuerdings wieder Stadtfeste haben und diverse Mitarbeiter anwesend sein sollen, um zu organisieren, dass zB. Mülleimer geleert werden und nicht montags übervoll sind usw usw wurde nun angeordnet, dass wir Sonntags von 15 bis 21 Uhr da zu sein haben und Montags aber auch wieder um 7 Uhr in der Verwaltung Dienstantritt haben, Ausgleich kann man sich irgendwie nicht wirklich nehmen, ist nicht gewünscht die Stunden wandern einfach ohne jegliche Zulagen aufs Zeitkonto, fertig.

Die meisten von uns sind in der E8 eingestuft, einige in der E9a.

Nun gab es nur sehr schwammige mündliche Zusagen einigen haben sich krank gemeldet beim letzten Mal, einige sind da gewesen und waren folgsam.

Ich habe jetzt per Mail von meinem Vorgesetzten angefordert, dass er mir schriftlich genau anweist, was zu tun ist und was ich wann machen soll, damit ich eine Grundlage für das Einfordern dieser Zulagen habe, wenn sie mir wieder nicht gebucht werden auf mein Zeitkonto bzw. ausgehalt werden. Letzteres will man nämlich irgendwie auch nicht. Lohnt sich für mich auch nicht ohne Zulagen.

Da mir mein Vorgesetzter trotz mehrfacher Bitte nichts geschickt hat, habe ich den Spiess umgedreht und habe per Mail zusammengefasst an ihn gesendet, was mir wann angeordnet wurde mit Bitte mir die entsprechenden Zulagen zu buchen.

Nun handelt es sich um 6 angeordnete Überstunden an einem Sonntag, liege ich nach TVÖD richtig, dass dies bei mir dann 30% (Anordnung) plus 25% (Sonntagszuschlag) = 55% Gesamtzuschlag liegt oder bleibt es bei lediglich 25% für den Sonntag?

Bin für Hilfestellung dankbar, bei uns steht man damit leider allein auf weiter Flur bei Fragen dieser Art.

XTinaG

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Antw:Angeordnete Überstunden am Samstag und Sonntag
« Antwort #1 am: 06.03.2022 13:24 »
Überstunden sind stets vom Arbeitgeber angeordnete Arbeitsstunden. Sie können, ebenso wie auch Zeitzuschläge, ausschließlich auf einem Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD gebucht werden, nicht jedoch auf einem Gleitzeitkonto. Überstunden- und Samstagszuschlag stehen nebeneinander zu. Wenn die Arbeitszeit um 21 Uhr endet, ist eine Beschäftigung aufgrund der Ruhezeit nach ArbZG erst um 8 Uhr des Folgetages statthaft. Einer Anordnung des Arbeitgebers zu einer frühzeitigeren Arbeitsaufnahme muß nicht Folge geleistet werden. Verstöße gegen das ArbZG sollten stets angezeigt werden.

FraukeWepunkt

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Antw:Angeordnete Überstunden am Samstag und Sonntag
« Antwort #2 am: 06.03.2022 13:37 »
Danke. Bei uns gibt es dieses Konto nicht nach §10, die Stunden bzw Zulagen werden einfach auf das Zeitkonto gebucht und man kann damit machen was man will, einige lassen es auszahlen, andere nicht, da gibt es keine Regelung.

Das wird also so einfach gemacht, ist das falsch oder passt dann etwas nicht?

Bezüglich des Arbeitszeitgesetzes bin ich auch unschlüssig, da klar und eindeutig ist, dass das nicht zulässig ist.

XTinaG

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Antw:Angeordnete Überstunden am Samstag und Sonntag
« Antwort #3 am: 06.03.2022 13:46 »
Es ist vertragswidriges Verhalten. Das mahnt man ab und läßt es im Wiederholungsfall vom Arbeitsgericht abstellen. Rechtswidriges Verhalten wie im Falle des ArbZG zeigt man der Aufsichtsbehörde an und sticht es an die Presse durch. Kriminellem und vertragsbrüchigem Verhalten des Arbeitgebers sollte man sofort und mit aller Macht einem Riegel vorschieben. Ebenso wie es der Arbeitgeber im umgekehrten Fall täte.

FraukeWepunkt

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Antw:Angeordnete Überstunden am Samstag und Sonntag
« Antwort #4 am: 06.03.2022 14:08 »
Den letzten Satz muss man sich vor Augen halten, ja .....was wäre umgekehrt, Abmahnung, Kündigung und tschüss, da hast Du Recht.