Autor Thema: Kündigungsfrist wegen Osterfeiertage  (Read 1408 times)

Mario Nette

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Kündigungsfrist wegen Osterfeiertage
« am: 06.03.2022 17:31 »
Hallo!

Ich möchte meinen Arbeitsvertrag (kein Tariv; es geltigen die gesetzlichen Fristen) zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Das wäre dann zum 15.04.2022, was auf einen Karfreitag fällt. Spielt das für die 28 Tage-Frist eine Rolle?

Wenn ich meine Kündigung am 17.03. abgebe, sollt es doch auseichend sein?

Vielen Dank für die Hilfe.

XTinaG

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Antw:Kündigungsfrist wegen Osterfeiertage
« Antwort #1 am: 06.03.2022 17:45 »
Nein. Ja.

Kaiser80

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Antw:Kündigungsfrist wegen Osterfeiertage
« Antwort #2 am: 07.03.2022 13:15 »
... es geltigen die gesetzlichen Fristen

Schöner Neologismus. Ist gespeichert!