Hallo!
Ich möchte meinen Arbeitsvertrag (kein Tariv; es geltigen die gesetzlichen Fristen) zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Das wäre dann zum 15.04.2022, was auf einen Karfreitag fällt. Spielt das für die 28 Tage-Frist eine Rolle?
Wenn ich meine Kündigung am 17.03. abgebe, sollt es doch auseichend sein?
Vielen Dank für die Hilfe.