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Kündigungsfrist wegen Osterfeiertage

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Mario Nette:
Hallo!

Ich möchte meinen Arbeitsvertrag (kein Tariv; es geltigen die gesetzlichen Fristen) zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Das wäre dann zum 15.04.2022, was auf einen Karfreitag fällt. Spielt das für die 28 Tage-Frist eine Rolle?

Wenn ich meine Kündigung am 17.03. abgebe, sollt es doch auseichend sein?

Vielen Dank für die Hilfe.

XTinaG:
Nein. Ja.

Kaiser80:

--- Zitat von: Mario Nette am 06.03.2022 17:31 ---... es geltigen die gesetzlichen Fristen

--- End quote ---

Schöner Neologismus. Ist gespeichert!

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