Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Kündigungsfrist wegen Osterfeiertage
(1/1)
Mario Nette:
Hallo!
Ich möchte meinen Arbeitsvertrag (kein Tariv; es geltigen die gesetzlichen Fristen) zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Das wäre dann zum 15.04.2022, was auf einen Karfreitag fällt. Spielt das für die 28 Tage-Frist eine Rolle?
Wenn ich meine Kündigung am 17.03. abgebe, sollt es doch auseichend sein?
Vielen Dank für die Hilfe.
XTinaG:
Nein. Ja.
Kaiser80:
--- Zitat von: Mario Nette am 06.03.2022 17:31 ---... es geltigen die gesetzlichen Fristen
--- End quote ---
Schöner Neologismus. Ist gespeichert!
Navigation
[0] Message Index
Go to full version