Autor Thema: Erneute Frage zur VBL Beitragserstattung / Steuererstattung  (Read 1252 times)

jch

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Liebe Community,

auch ich bin über Google auf folgenden Thread gestoßen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113580.0.html

Der Thread wurde hier wieder aufgegriffen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117258.msg227932.html#msg227932

Leider kann auch ich weder in dem einen noch im anderen Thread posten.

Ich habe mir letztes Jahr die Beiträge der VBL erstatten lassen (4 Jahre und 9 Monate eingezahlt) und möchte nun wie im ersten Thread beschrieben auch die zu viel gezahlten Steuern erstatten lassen.

Ich habe eine Auflistung der VBL, in der alle vom Arbeitgeber und von mir gezahlten Beiträge aufgelistet sind. Die Arbeitgeberbeiträge teilen sich auf in Steuermerkmal (SM) 10 und Steuermerkmal 11.

10 = pauschal/individuell versteuerte Aufwendungen/Besteuerung des entsprechenden Rentenanteils
nur mit dem Ertragsanteil
11 = Steuerfreiheit der Aufwendungen nach § 3 Nr. 56 EStG/Vollbesteuerung des entsprechenden
Rentenanteils



Nun stellt sich mir die Frage, wie sich der negative Arbeitslohn berechnet und wo ich den in der Steuererklärung angebe. In Anlage R wie im ersten Post geschrieben finde ich nichts zu "negativer Arbeitslohn".

Ihr würdet mir und anscheinend auch vielen anderen, die mit diesem Thema Schwierigkeiten haben, sehr weiterhelfen.

Viele Grüße
J
« Last Edit: 07.03.2022 16:30 von jch »