Hallo,
ich habe zwei Kinder, bekomme aber nur für eines Kinderzulage.
Das erste Kind (14) lebt bei der Kindesmutter, die für dieses auch Kindergeld erhält.
Für das zweite Kind (2), das bei mir lebt, erhalte ich Kindergeld.
Der Kinderfreibetrag von 1,5 ist eingetragen.
Bevor ich mich bei der Gehaltsstelle zum Vollhorst mache, ich dachte, man erhält für jedes Kind Kinderzulage, unabhängig davon, ob es bei einem lebt und ob man für es Kindergeld erhält.
Wie ist da bitte die Rechtslage?
Vorab besten Dank.
Herzliche Grüße