Autor Thema: Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?  (Read 28727 times)

WasDennNun

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Antw:Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
« Antwort #135 am: 05.04.2022 10:23 »
Ich sehe seitens UNSEREM Arbeitgeber in dieser Richtung keinerlei Anstrengung. Nur leeres Geschwafel und geheucheltes Mitgefühl.
Mein AG hat viel Geld ins HomeOffice seiner Mitarbeiter investiert und ihnen wegen Benzin jetzt weiterhin  HO erlaubt.

Britta2

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Antw:Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
« Antwort #136 am: 05.04.2022 13:56 »
Unser nicht ...

News heute bei n-tv online:
"...ein Abbau von Autoprivilegien "unabdingbar", heißt es in der Studie. "Eine spürbare Reduzierung der Autonutzung im Berufsverkehr und der so verursachten CO2-Emissionen kann nur erreicht werden, wenn preisliche und infrastrukturelle Maßnahmen zur Begrenzung des Autoverkehrs ergriffen werden." 22,4 Prozent der klimarelevanten Emissionen des Personenverkehrs entfielen auf das Berufspendeln - diese ließen sich mit 95 Prozent fast vollständig dem Pkw-Verkehr anlasten. Dazu komme: Pendeln mit dem Pkw verbrauche wesentlich mehr Fläche als Pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß. Die Politik habe über Jahrzehnte Anreize gesetzt, immer längere Arbeitswege in Kauf zu nehmen und diese vorrangig allein mit dem privaten Pkw zurückzulegen ... wenn ein Maßnahmen-Mix Instrumente enthalte, die die Nutzung des Autos auf dem Weg zur Arbeit unattraktiv machten, heißt es: "Nur wenn die Pendelnden für die tatsächlichen Kosten für Autobesitz und Autonutzung aufkommen müssen, wird ein Umstieg auf alternative Verkehrsmittel in Erwägung gezogen." ...

BAT

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Antw:Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
« Antwort #137 am: 05.04.2022 13:59 »
So richtig diese Aussagen sind, so wenig bringt es halt dann, wenn die restlichen 10 oder 20 Prozent Fahrbedürfnisse neben der Arbeit immer noch eines PKW bedürfen. "Dat geit up` n Land nich anners"  ;)

WasDennNun

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Antw:Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
« Antwort #138 am: 05.04.2022 14:25 »
Auf dem Land stört aber der Stellplatz für die PKWs nicht, da ist ja Platz genug.
Und dann sind die Kosten für Benzin für die Restkosten ja auch nicht so der Hammer.

Und wenn ich bedenke wie viele niedrigschwellige Arbeitsplätze man durch Busfahrer, die vom Dorfe im 30 MinTakt in die Stadt pendeln schaffen könnte,....

Oder wenn dann noch ein HO Recht ab 20km Arbeitsweg kommen würde.

Oder wenn in man das so wie in Tokyo macht: Erst wenn du einen eigenen Parkplatz nachweisen kannst, darfst du ein Auto kaufen.  :-\

Also wer einen langen Arbeitsweg in Kauf genommen hat, der nicht mit Bus / Fahrrad oder Bahn abdeckbar ist, der wird halt zukünftig weniger Geld in der Tasche haben.
Und wer weniger Lohn in Kauf genommen hat, damit er kurze Arbeitswege hat, der wird halt nicht so arg bestraft.


Am Ende bin ich dafür, dass alle Kosten, die ein AN hat um seiner Arbeit nachzukommen, als einkommensminderndekosten anzurechnen sind, also auch der einfache Angestellte nur noch eine GuV Rechnung abzugeben braucht.
Und wenn es Pauschalen gibt, dann ausreichend niedrige, da alles elektronisch abzugeben und zu bewerten ist.

Dann gibt es auch kein Gejammere mehr von wegen Pendlerpausche und so ein Müll.

Kaiser80

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Antw:Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
« Antwort #139 am: 05.04.2022 15:43 »

Am Ende bin ich dafür, dass alle Kosten, die ein AN hat um seiner Arbeit nachzukommen, als einkommensminderndekosten anzurechnen sind, also auch der einfache Angestellte nur noch eine GuV Rechnung abzugeben braucht.
Und wenn es Pauschalen gibt, dann ausreichend niedrige, da alles elektronisch abzugeben und zu bewerten ist.

Dann gibt es auch kein Gejammere mehr von wegen Pendlerpausche und so ein Müll.
Ich hab 2001 meinen Steuerfachangestellten angeschlossen. Wie viele tausendmal wurde denn über "so ein Müll" schon diskutiert... Den Glauben an einfache Steuergesetze hab ich längst verloren. Und ESt, GewSt und KöSt sind immer und immer komplizierter geworden. Ich glaube nicht an eine Umkehr dessen.

Flying

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Antw:Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
« Antwort #140 am: 06.04.2022 14:09 »
Heute in der Zeitung: obwohl die niederländische Regierung bereits länger den Sprit subventioniert, gibt es kaum Unterschiede beim grenznahen Tanken. Der Weg lohnt sich hier selbst bei 10 km Fahrtstrecke nicht.

14 Cent pro Liter am Freitag.. Das lohnt sich durchaus.. Aber natürlich auch nur für den kleinen Kreis, der - wie ich - grenznah lebt oder halt sowieso regelmäßig da ist.
Einen Aufwand von 20 Minuten+ rechtfertigt es aber wirklich nicht!

BAT

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Antw:Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
« Antwort #141 am: 06.04.2022 14:30 »
14 Cent pro Liter am Freitag.. Das lohnt sich durchaus.. Aber natürlich auch nur für den kleinen Kreis, der - wie ich - grenznah lebt oder halt sowieso regelmäßig da ist.
Einen Aufwand von 20 Minuten+ rechtfertigt es aber wirklich nicht!

Ich bin immer gefahren (ca. 20 km) nach NL, wenn zwei Sachen günstiger waren. Mindestens zwei aus der Produktgruppe Kaffee, Sprit, Dosenpfand. Wenn nur eine günstiger ist, fahre ich nicht.

was_guckst_du

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Antw:Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
« Antwort #142 am: 06.04.2022 14:36 »
Wenn nur eine günstiger ist, fahre ich nicht.
...dabei sparst du am Besten... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Britta2

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Antw:Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
« Antwort #143 am: 07.04.2022 15:44 »
Ob sich das jetzt auch im Öffentlichen Dienst anwenden kann, weiß ich nicht. Zufallsfund soeben.
Ratgeber für Personalleitungen. https://www.personalwissen.de/

copy + paste aus deren Newsletter von heute:

 Lohnerhöhung durch 5% Inflation verpufft? Mit diesen steuerfreien Gehalts-Extras gleichen Sie das Gehalts-Loch wieder aus     – Doch Achtung: Für die Steuerfreiheit müssen Sie 3 Voraussetzungen erfüllen:

Beispiel: Wieso ein Tankgutschein gerade JETZT Ihre Mitarbeiter motiviert

Die Spritpreise werden immer teurer (und das nicht nur wegen des Ukraine-Krieges). Denn das Öl wird von Jahr zu Jahr knapper.

Hinzu kommt: Die zunehmende Inflation gräbt ein immer größeres Loch ins Portemonnaie Ihrer Mitarbeiter.

Mit einem Tankgutschein können Sie jetzt ganz schnell Abhilfe schaffen:

    Ihre Mitarbeiter müssen nicht mehr im Kopf nachrechnen, ob es sich lohnt, mit dem Auto zu fahren
    Sie machen das (Arbeits-)leben Ihrer Mitarbeiter sorgenfreier

… und das Lohnsteuer-frei! – Wenn Sie die folgenden 3 Voraussetzungen erfüllen:

    Der Tankgutschein muss unter der Freigrenze von 50 € bleiben, um lohnsteuerfrei zu sein.
50 € pro Monat sind ganze 600 € Ersparnis beim Tanken!

    Ist noch keine Einlösung erfolgt, buchen Sie die Hingabe auf das Konto Sonstige Rückstellungen. Buchungssatz: (SKR 03/SKR 04): 4140/6130 Freiwillige soz. Aufwendungen, lohnsteuerfrei an 0970/3070 Sonstige Rückstellungen.
    Umsatzsteuerlich haben Sie im Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins einen Vorsteuerabzug, gleichzeitig müssen Sie aber auch den Sachbezug der Umsatzsteuer aus Sachbezügen unterwerfen. So bleibt der Vorgang umsatzsteuerlich neutral.
« Last Edit: 07.04.2022 15:51 von Britta2 »

Organisator

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Antw:Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
« Antwort #144 am: 07.04.2022 16:23 »
Ob sich das jetzt auch im Öffentlichen Dienst anwenden kann, weiß ich nicht. Zufallsfund soeben.

Wage ich zu bezweifeln, dass es dafür eine haushalterische Ermächtigung gibt. Vielleicht weiß ein Haushälter ja mehr?

Britta2

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Antw:Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
« Antwort #145 am: 07.04.2022 16:34 »
ok.

Aber wer nicht fragt, hat stets sowieso verloren  ;) 

Bei buhl.de ergänzend noch gefunden (weil das nämlich mein erster Gedanke war ....):
Mindert der Tankgutschein die Entfernungspauschale?

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob der Steuervorteil durch den Gutschein die abziehbaren Werbungskosten mindert. Klare Antwort hier: nein, die Kosten dürfen Ihnen nicht aus der Steuererklärung gekürzt werden. Sollte das Finanzamt Ihnen die Kosten wider Erwarten streichen, legen Sie unbedingtEinspruch gegen den Steuerbescheid ein.

Britta2

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Antw:Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
« Antwort #146 am: 12.04.2022 08:24 »
Applaus für die gelungene Regulierung angeblicher Entlastung für uns Pendler.
Die Monatstickets werden geschickt in der Hauptferienzeit reduziert und zeitgleich auch die MWSt Benzin/Diesel. So die News gestern.
Kurz:  man möchte dem Volk schöne Urlausreisen bezuschussen (da darf man aber bitte niemand Flugreisen ins Ausland buchen sondern hat gefälligst auch diesen kommenden gesamten Sommer im Lande zu bleiben und hier sein Geld auszugeben!) - statt berufstätige Pendler = die Mittelschicht.
Das hat nichts mit irgendwelcher tatsächlichen Steuerentlastung/-erleichterung für Berufstätige zu tun und ebenso nichts mit angeblich super Maßnahmen zum Umweltschutz.

WasDennNun

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Antw:Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
« Antwort #147 am: 12.04.2022 08:29 »
Applaus für die gelungene Regulierung angeblicher Entlastung für uns Pendler.
Warum sollten Pendler entlastet werden, das einzige Problem was ich sehe, ist das Pendler nicht ihre Kosten vollumfänglich steuerlich geltend machen können.

Der Rest ist selbstverschuldetes Lebensrisiko.

BAT

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Antw:Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
« Antwort #148 am: 12.04.2022 08:39 »

Warum sollten Pendler entlastet werden, das einzige Problem was ich sehe, ist das Pendler nicht ihre Kosten vollumfänglich steuerlich geltend machen können.


Das ist so aber nicht richtig. Nimm eine Fahrgemeinschaft mit drei Personen. Nur ein Drittel der Kosten des Einzelpendlers aber nicht nur volle Absetzbarkeit, sondern im Grunde noch Gewinn.

WasDennNun

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« Antwort #149 am: 12.04.2022 09:28 »

Warum sollten Pendler entlastet werden, das einzige Problem was ich sehe, ist das Pendler nicht ihre Kosten vollumfänglich steuerlich geltend machen können.


Das ist so aber nicht richtig. Nimm eine Fahrgemeinschaft mit drei Personen. Nur ein Drittel der Kosten des Einzelpendlers aber nicht nur volle Absetzbarkeit, sondern im Grunde noch Gewinn.
Eben, deswegen muss ja Schluß sein mit den Pauschalen und Ansetzbarkeit der tatsächlichen Kosten.
Mein Gattin bekommt ihr Bahnticket zu 100% via Steuererklärung bezahlt, weil die Pauschalen 3x mal so hoch wie die tatsächliche Kosten sind.
Ich finde das Falsch.