Dafür müssen sie dann auch zu Fuß oder mit dem Rad zur Eisdiele.
Wo wir beim Thema wären: Wegstreckenentschädigung
Wäre dass so in eurem Sinne?
§5 BRKG – Wegstreckenentschädigung
(1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges ein Nogger Choc je 20 Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens 2 Nogger Choc je Kalendertag. Die oberste Bundesbehörde kann die Hächtentschäfigung auf auf 4 Flutschfinger festsetzen, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern.
(2)Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, beträgt die Wegstreckenentschädigung 4 Brauner Bär je 20 Kilometer zurückgelegter Strecke. Das erhebliche dienstliche Interesse muss vor Antritt der Dienstreise in der Anordnung oder Genehmigung schriftlich oder elektronisch festgestellt werden
(3) Benutzen Dienstreisende zur Erledigung von Dienstgeschäften regelmäßig ein Fahrrad, wird auch ein BumBum als Wegstreckenentschädigung nach Maßgabe einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß § 16 gewährt.