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Corona-Sonderzahlung

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BAT:

--- Zitat von: Lars73 am 31.03.2022 09:47 ---
Es geht um die Zahlung 2020 oder jetzt?
2020 bestand ggf. Anspruch. Aber der wäre inzwischen verfallen. 2022 besteht im TVöD kein Anspruch.

--- End quote ---

Ich habe gerade eine ausgezahlt bekommen (TVÖD-VKA).

Lars73:
Natürlich kann der Arbeitgeber eine Auszahlen. Aber darauf besteht kein tariflicher Anspruch.

BAT:
Das war unsere Hausmitteilung hierzu:

gemäß Tarifvertrag über eine Corona-Sonderprämie Öffentlicher Gesundheitsdienst erhalten Beschäftigte, die im Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022 in einem Gesundheitsamt für mindestens „einen Monat“ überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt waren, mit dem Entgelt für den Monat Mai 2022 eine Einmalzahlung. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Umfang des Einsatzes und hängt u.a. von der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit ab. Bei einer Vollzeittätigkeit beträgt die Höhe des Teilbetrags pro „Monat“, der jeweils 15 Arbeitstagen entspricht, 50 Euro.

Kat:
Also nur, wenn Du im Gesundheitsamt gearbeitet hast. Alle anderen nicht.

BAT:
Es ist ein tariflicher Anspruch.

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