Also nur, wenn Du im Gesundheitsamt gearbeitet hast. Alle anderen nicht.
Das ist so nicht korrekt:
Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
eine Einmalzahlung (Corona-Sonderprämie ÖGD) mit dem Entgelt für den Monat
Mai 2021 ausgezahlt, wenn sie innerhalb des Zeitraums vom 1. März 2020 bis
zum 28. Februar 2021 mindestens einen Monat überwiegend zur Bewältigung
der Corona-Pandemie eingesetzt worden sind.
Für den Zeitraum vom 1. März
2021 bis zum 28. Februar 2022 gilt Satz 1 entsprechend; die Auszahlung erfolgt
mit dem Entgelt für den Monat Mai 2022.
Voraussetzung sind Monate, in denen man überwiegend zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt war - das kann auch in einer anderen Organisationseinheit sein und Menschen, die im Gesundheitsamt andere Tätigkeiten wahrgenommen haben oder krank waren, zählen auch nicht dazu.