Autor Thema: Corona-Sonderzahlung  (Read 9607 times)

was_guckst_du

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #15 am: 31.03.2022 14:53 »
...aus dem TVöD
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BAT

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #16 am: 31.03.2022 14:57 »
...aus dem TVöD

Details waren nicht Teil der Aussage, welcher meine Widerrede galt.  ;)
« Last Edit: 31.03.2022 15:12 von BAT »

Kat

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #17 am: 31.03.2022 15:15 »
für Leute im Gesundheitsamt. Für alle anderen nicht.

Hain

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #18 am: 31.03.2022 15:52 »
Also nur, wenn Du im Gesundheitsamt gearbeitet hast. Alle anderen nicht.
Das ist so nicht korrekt:

Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
eine Einmalzahlung (Corona-Sonderprämie ÖGD) mit dem Entgelt für den Monat
Mai 2021 ausgezahlt, wenn sie innerhalb des Zeitraums vom 1. März 2020 bis
zum 28. Februar 2021 mindestens einen Monat überwiegend zur Bewältigung
der Corona-Pandemie eingesetzt worden sind.
Für den Zeitraum vom 1. März
2021 bis zum 28. Februar 2022 gilt Satz 1 entsprechend; die Auszahlung erfolgt
mit dem Entgelt für den Monat Mai 2022.

Voraussetzung sind Monate, in denen man überwiegend zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt war - das kann auch in einer anderen Organisationseinheit sein und Menschen, die im Gesundheitsamt andere Tätigkeiten wahrgenommen haben oder krank waren, zählen auch nicht dazu.

BAT

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #19 am: 31.03.2022 16:01 »
Die Auszahlung erfolgte bei uns übrigens im März und nicht im Mai, da sie im März noch steuerfrei ist.

Hain

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #20 am: 31.03.2022 16:07 »
Das haben wir auch so gehandhabt.

Zahler

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #21 am: 31.03.2022 21:07 »
Also nur, wenn Du im Gesundheitsamt gearbeitet hast. Alle anderen nicht.
Das ist so nicht korrekt:

Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen...

Voraussetzung sind Monate, in denen man überwiegend zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt war - das kann auch in einer anderen Organisationseinheit sein und Menschen, die im Gesundheitsamt andere Tätigkeiten wahrgenommen haben oder krank waren, zählen auch nicht dazu.

Leider ist das doch korrekt, so sehr es den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen zu gönnen wäre. Wer unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fällt, kann man § 1 entnehmen. Und da steht:

"...und im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und 28. Februar 2022 vorübergehend oder dauerhaft in einem Gesundheitsamt/einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind."

Darauf wird in den Ausführungshinweisen des KAV noch einmal sehr nachdrücklich hingewiesen. Eine Zahlung an Beschäftigte, die nicht in einem Gesundheitsamt / einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind, wäre somit außertariflich. Das ist möglich, verstieße aber gegen die Mitgliedsbedingungen der Verbände.



BAT

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #22 am: 01.04.2022 08:53 »

Darauf wird in den Ausführungshinweisen des KAV noch einmal sehr nachdrücklich hingewiesen. Eine Zahlung an Beschäftigte, die nicht in einem Gesundheitsamt / einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind, wäre somit außertariflich. Das ist möglich, verstieße aber gegen die Mitgliedsbedingungen der Verbände.

Häh? Es geht doch um Leute wie Hain (?) und mich, die im Gesundheitsamt vorübergehend eingesetzt waren und das ist eine tarifliche Leistungen für Beschäftigte aus dem Rechtskreis TVÖD-VKA...

Hain

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #23 am: 01.04.2022 09:09 »
Also nur, wenn Du im Gesundheitsamt gearbeitet hast. Alle anderen nicht.
Das ist so nicht korrekt:

Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen...

Voraussetzung sind Monate, in denen man überwiegend zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt war - das kann auch in einer anderen Organisationseinheit sein und Menschen, die im Gesundheitsamt andere Tätigkeiten wahrgenommen haben oder krank waren, zählen auch nicht dazu.

Leider ist das doch korrekt, so sehr es den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen zu gönnen wäre. Wer unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fällt, kann man § 1 entnehmen. Und da steht:

"...und im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und 28. Februar 2022 vorübergehend oder dauerhaft in einem Gesundheitsamt/einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind."

Darauf wird in den Ausführungshinweisen des KAV noch einmal sehr nachdrücklich hingewiesen. Eine Zahlung an Beschäftigte, die nicht in einem Gesundheitsamt / einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind, wäre somit außertariflich. Das ist möglich, verstieße aber gegen die Mitgliedsbedingungen der Verbände.

In Niedersachsen gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Gesundheitsamt, sondern Aufgaben des ÖGD, die in Fachdiensten wahrgenommen werden (geregelt im NGÖGD). Die Behörde ist der Dienstherr insgesamt. Die Aufgaben des ÖGD wurden in der Pandemie weiteren Teilen der Dienststelle übertragen. Menschen, die in diesen Dienststellen unmittelbare Aufgaben des NGÖGD mit Bezug zur Pandemie wahrgenommen haben, haben die Prämie erhalten. Beschäftigte in Querschnittsbereichen, zu denen ich als Personaler gehöre, haben sie nicht erhalten (es ist keine Aufgabe nach dem NGÖGD).

BAT

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #24 am: 01.04.2022 09:42 »
Das hat unser Personalamt auch (Aufgabe nach ÖGD) erst so definiert und dann Stress bekommen.

Misterdikk

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #25 am: 08.06.2022 09:50 »
Moin zusammen,

es ist ja sicherlich schön wenn die Beamten jetzt im März 1300,- Coronazulage bekommen haben aber das Spiegelt sich ja nicht im VKA wieder. ( 600,- im Jahr 2020 bekommen )
Meiner Meinung nach ist das nicht gerechtfertigt ,denn wir haben auch unter erschwerten Bedingungen in der Krise Arbeiten müssen.
Weiss einer ,ob da noch nachgelegt wird seitens des AG oder der Regierung ?

Danke für eure Antworten,

gruss aus der Lüneburger Heide

Bastel

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #26 am: 08.06.2022 09:57 »
Auf die Beamten wird i.d.R. das Tarifergebnis des TV-L übertragen.

Deshalb bekommen die auch den "Bonus". Dafür hast du  zum 01.04 eine Gehaltserhöhung von 1,8% bekommen. ::)

BAT

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #27 am: 08.06.2022 17:52 »
Welche erscharten Bedingungen sollten eine Corona-Sonderzahlung begründen? Welche Umstände überhaupt solten solch eine Zahlung begründen?

WasDennNun

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #28 am: 08.06.2022 19:13 »
Der Verzicht auf Lohnerhöhung ist doch ein Top Grund :-[