Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Corona-Sonderzahlung
was_guckst_du:
...aus dem TVöD
BAT:
--- Zitat von: was_guckst_du am 31.03.2022 14:53 ---...aus dem TVöD
--- End quote ---
Details waren nicht Teil der Aussage, welcher meine Widerrede galt. ;)
Kat:
für Leute im Gesundheitsamt. Für alle anderen nicht.
Hain:
--- Zitat von: Kat am 31.03.2022 14:27 ---Also nur, wenn Du im Gesundheitsamt gearbeitet hast. Alle anderen nicht.
--- End quote ---
Das ist so nicht korrekt:
Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
eine Einmalzahlung (Corona-Sonderprämie ÖGD) mit dem Entgelt für den Monat
Mai 2021 ausgezahlt, wenn sie innerhalb des Zeitraums vom 1. März 2020 bis
zum 28. Februar 2021 mindestens einen Monat überwiegend zur Bewältigung
der Corona-Pandemie eingesetzt worden sind.
Für den Zeitraum vom 1. März
2021 bis zum 28. Februar 2022 gilt Satz 1 entsprechend; die Auszahlung erfolgt
mit dem Entgelt für den Monat Mai 2022.
Voraussetzung sind Monate, in denen man überwiegend zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt war - das kann auch in einer anderen Organisationseinheit sein und Menschen, die im Gesundheitsamt andere Tätigkeiten wahrgenommen haben oder krank waren, zählen auch nicht dazu.
BAT:
Die Auszahlung erfolgte bei uns übrigens im März und nicht im Mai, da sie im März noch steuerfrei ist.
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