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Corona-Sonderzahlung

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Hain:
Das haben wir auch so gehandhabt.

Zahler:

--- Zitat von: Hain am 31.03.2022 15:52 ---
--- Zitat von: Kat am 31.03.2022 14:27 ---Also nur, wenn Du im Gesundheitsamt gearbeitet hast. Alle anderen nicht.

--- End quote ---
Das ist so nicht korrekt:

Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen...

Voraussetzung sind Monate, in denen man überwiegend zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt war - das kann auch in einer anderen Organisationseinheit sein und Menschen, die im Gesundheitsamt andere Tätigkeiten wahrgenommen haben oder krank waren, zählen auch nicht dazu.

--- End quote ---

Leider ist das doch korrekt, so sehr es den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen zu gönnen wäre. Wer unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fällt, kann man § 1 entnehmen. Und da steht:

"...und im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und 28. Februar 2022 vorübergehend oder dauerhaft in einem Gesundheitsamt/einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind."

Darauf wird in den Ausführungshinweisen des KAV noch einmal sehr nachdrücklich hingewiesen. Eine Zahlung an Beschäftigte, die nicht in einem Gesundheitsamt / einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind, wäre somit außertariflich. Das ist möglich, verstieße aber gegen die Mitgliedsbedingungen der Verbände.


BAT:

--- Zitat von: Zahler am 31.03.2022 21:07 ---
Darauf wird in den Ausführungshinweisen des KAV noch einmal sehr nachdrücklich hingewiesen. Eine Zahlung an Beschäftigte, die nicht in einem Gesundheitsamt / einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind, wäre somit außertariflich. Das ist möglich, verstieße aber gegen die Mitgliedsbedingungen der Verbände.

--- End quote ---

Häh? Es geht doch um Leute wie Hain (?) und mich, die im Gesundheitsamt vorübergehend eingesetzt waren und das ist eine tarifliche Leistungen für Beschäftigte aus dem Rechtskreis TVÖD-VKA...

Hain:

--- Zitat von: Zahler am 31.03.2022 21:07 ---
--- Zitat von: Hain am 31.03.2022 15:52 ---
--- Zitat von: Kat am 31.03.2022 14:27 ---Also nur, wenn Du im Gesundheitsamt gearbeitet hast. Alle anderen nicht.

--- End quote ---
Das ist so nicht korrekt:

Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen...

Voraussetzung sind Monate, in denen man überwiegend zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt war - das kann auch in einer anderen Organisationseinheit sein und Menschen, die im Gesundheitsamt andere Tätigkeiten wahrgenommen haben oder krank waren, zählen auch nicht dazu.

--- End quote ---

Leider ist das doch korrekt, so sehr es den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen zu gönnen wäre. Wer unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fällt, kann man § 1 entnehmen. Und da steht:

"...und im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und 28. Februar 2022 vorübergehend oder dauerhaft in einem Gesundheitsamt/einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind."

Darauf wird in den Ausführungshinweisen des KAV noch einmal sehr nachdrücklich hingewiesen. Eine Zahlung an Beschäftigte, die nicht in einem Gesundheitsamt / einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind, wäre somit außertariflich. Das ist möglich, verstieße aber gegen die Mitgliedsbedingungen der Verbände.

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In Niedersachsen gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Gesundheitsamt, sondern Aufgaben des ÖGD, die in Fachdiensten wahrgenommen werden (geregelt im NGÖGD). Die Behörde ist der Dienstherr insgesamt. Die Aufgaben des ÖGD wurden in der Pandemie weiteren Teilen der Dienststelle übertragen. Menschen, die in diesen Dienststellen unmittelbare Aufgaben des NGÖGD mit Bezug zur Pandemie wahrgenommen haben, haben die Prämie erhalten. Beschäftigte in Querschnittsbereichen, zu denen ich als Personaler gehöre, haben sie nicht erhalten (es ist keine Aufgabe nach dem NGÖGD).

BAT:
Das hat unser Personalamt auch (Aufgabe nach ÖGD) erst so definiert und dann Stress bekommen.

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