Hallo,
ich arbeite an der TU München als Technischer Angestellter. - Also kein Beamter.
Ich habe beriets mein MiniJob schriftlich dem Dienstherrn angezeigt.
Meine Frage:
Muss ich bzw. darf die Uni eine monatliche bzw. Jährliche Lohnabrechnung verlangen?
Ich habe damals auf den Antrag raufgeschrieben, dass ich maximal 450 Euro verdienen werde...
und keinen Entgeltvorteil habe.
Ich frage mich deshalb, weil bei mein NJ noch kein AV habe und man anscheinend das Geld in Briefumschlag ohne Abrechnungszettel für die 450 Euro Jobber reinlegt.
Ist das überhaupt so richtig?
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen?
Ich dachte ich frage nach, um ggf. gegenzusteuern.
LG
Daniel