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Was sind die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen?

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johndoe123:
Hallo zusammen. In einer Stellenausschreibung steht der folgende Stichpunkt:

--- Zitat ---bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Einstellung im ersten Beförderungsamt der Laufbahngruppe 2 (A 10 LBesG MV)
--- End quote ---
Was sind hier denn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen? Im LBesG MV fand ich nichts.

Lars73:
Frage wäre im Bereich Beamte besser aufgehoben...

Laufbahnrecht siehe hier:
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-LbVMVrahmen

johndoe123:

--- Zitat von: Lars73 am 09.03.2022 11:17 ---Frage wäre im Bereich Beamte besser aufgehoben...
--- End quote ---
Oh tschuldige, stimmt, hat hier im TV-L/TV-H gar nichts verloren. Da hast du komplett recht.


--- Zitat --- (1) Bildungsvoraussetzung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist

1.

    eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder
2.

    ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.

Die Bildungsvoraussetzung erfüllt, wer die Hochschulzugangsberechtigung ( §§ 18 und 19 des Landeshochschulgesetzes ) mindestens für einen Studiengang, der mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abschließt, besitzt.

(2) Bildungsvoraussetzung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist ein mit einem Staatsexamen, einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium.
--- End quote ---

Also erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 verlangt Bachelor, zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 verlangt Staatsexamen/Master, richtig?

Lars73:
Nicht alleine. Daneben sind auch § 11-13  ALVO M-V zu beachten.

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