Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt

Verfügungszeit von vor der Elternzeit

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Sunwave:
Hallo,
nach meiner Elternzeit habe ich wieder als Erzieherin angefangen zu arbeiten. Vor der Elternzeit war ich im Beschäftigungsverbot. Als ich ins Beschäftigungsverbot ging, hatte ich noch Überstunden im Bereich "Vorbereitungs-/Verfügungszeit" (dies wird bei uns klar getrennt). Jetzt heißt es, diese verfallen und dürfen nicht mitgenommen werden in die Zeit jetzt nach der Elternzeit. Kennt sich da jemand aus, ob dies rechtlich korrekt ist oder hatte den gleichen Fall bei sich?

DiVO:
Mit welcher Begründung sollen diese verfallen?

Sunwave:
Es wird gesagt, wir hätten auf unsere Zeiten achten sollen, wir sollen eigentlich keine Überstunden in der Vorbereitungszeit machen. Und sonst heißt es nur, das ist halt so und selbst meine Leitung bekommt keine Begründung oder Erklärung.

Lars73:
Sind es denn Überstunden (d.h. angeordnet vom Arbeitgeber) oder Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto?
Soweit es sich um Plusstunden handelt was ist zum Verfall von Stunden in der Dienstvereinbarung geregelt?
Wie lang war die Elternzeit?

Sunwave:
Es sind Plusstunden keine angeordneten Überstunden.
In meinem Arbeitsvertrag finde ich dazu nichts.
Die Elternzeit ging genau 1 Jahr lang.

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