Autor Thema: Urlaub nach Elternzeit  (Read 1608 times)

Ole

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Urlaub nach Elternzeit
« am: 10.03.2022 07:30 »
Guten Morgen,

unsere Mitarbeiterin kommt im August aus der Elternzeit wieder und hat noch 43 Tage Urlaubsanspruch. Kann der Arbeitgeber bestimmen/verlangen, das Urlaub im Anschluss der Elternzeit zu nehmen ist (Beispiel 20 Tage) ?

blondie

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Antw:Urlaub nach Elternzeit
« Antwort #1 am: 10.03.2022 08:15 »
nein. Urlaub soll der Erholung dienen und das bestimmt der AN selber.

DiVO

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Antw:Urlaub nach Elternzeit
« Antwort #2 am: 10.03.2022 11:24 »
Vorschreiben darf er es nicht, aber vorschlagen.

Wir hatten häufig die Situation, dass Mitarbeiterinnen mit ähnlich viel Urlaubsanspruch aus der Elternzeit zurückkamen und gleichzeitig wg. dem Kind die Arbeitszeit reduzieren wollten. Wir haben dann häufig dazu geraten erstmal den Urlaub zu nehmen und danach die Stunden zu reduzieren.

Levana

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Antw:Urlaub nach Elternzeit
« Antwort #3 am: 10.03.2022 11:56 »
Gängige Praxis ist es, dass der Resturlaub genommen werden soll damit man den nicht ewig vor sich hin schiebt und sowieso noch aus dem laufendem Betrieb raus ist. Der Resturlaub verfällt aber erst im nächsten Jahr, in deinem Fall also Ende 2023. 

Außerdem muss der AG schriftlich die Kürzung des Urlaubsanspruchs festhalten, der während der Elternzeit aufgelaufen ist! Auch das vergisst der AG oft.