Gängige Praxis ist es, dass der Resturlaub genommen werden soll damit man den nicht ewig vor sich hin schiebt und sowieso noch aus dem laufendem Betrieb raus ist. Der Resturlaub verfällt aber erst im nächsten Jahr, in deinem Fall also Ende 2023.
Außerdem muss der AG schriftlich die Kürzung des Urlaubsanspruchs festhalten, der während der Elternzeit aufgelaufen ist! Auch das vergisst der AG oft.