Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Arbeitszeugnis bei Versetzung

(1/2) > >>

fresh21:
Hallo zusammen,

wenn man als Tarifbeschäftigter vom Ministerium (NRW) in eine Landesoberbehörde (NRW) versetzt wird,
hat man da einen Anspruch gegenüber dem Ministerium auf ein Arbeitszeugnis oder lediglich einen Anspruch auf einen Zwischenzeugnis?

E15TVL:
Da das Arbeitsverhältnis nicht beendet wird, kannst du allenfalls ein Zwischenzeugnis verlangen (§ 35 Abs. 2). Ein solches setzt einen triftigen Grund voraus - eine Versetzung ist ein solcher.

fresh21:
Ehmm, falls jedoch im vorliegenden Fall das Ministerium (wieso auch immer) ein Arbeitszeugnis übersendet, anstatt eines Zwischenzeugnisses, wie sollte der Arbeitnehmer handeln? Abänderung in Zwischenzeugnis verlangen? Oder einfach nichts machen, weil für ihn kein Nachteil besteht?

WasDennNun:
Wenn man damit ein Problem hat, dann bittet man um entsprechender Änderung.
Ich würde es machen, um den naiven kalkriesel Deppen eins reinzuwürgen, aber nicht weil ich da drin ein Problem shen würde.

Lars73:
Was steht da denn als Schlussklausel? Bzw. steht da etwas, dass das Zeugnis erstellt wurde, weil der Tätigkeitsbereich/Behörde gewechselt wird?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version