Wenn ich es richtig verstehe, dann ist es also so:
Wenn es keine Dienstvereinbarung bzgl. der Arbeitszeit, Gleitzeit etc. gibt und wenn es keinen Dienstplan gibt, dann kann der AG dir mitteilen, wann du morgen zu erscheinen hast und er kann dich dann nach belieben wieder nach hause schicken.
Er muss nur dafür sorgen, dass innerhalb eines Jahres (dem Ausgleichszeitraum, wenn ich es richtig verstehe) die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit erreicht wird.
Es stellt also kein Problem dar, wenn er 20-30 Minusstunden auflaufen lässt und kann dann auch locker 6x 44h Wochen anordnen um die Stunden wieder reinzuholen.