Also in einem mir bekannten Fall wurde seitens des Landes nur der AG-Anteil nachversichert. Warum sollte das Land auch den AN-Anteil übernehmen?
Deine Rechnung geht vielleicht unter den jetzigen Konstellationen auf (A6), aber mit Sicherheit (sollten Beförderungen tatsächlich in dem von dir darlegten Tempo möglich sein) nicht in mittelfristiger Zukunft.
Und erst Recht nicht, wenn du als Beamter bis zu 71,75% Pension deiner letzten ruhegehaltsfähigen Bezüge erhältst.
Darüber hinaus hast du als Beamter in der Regel wesentlich mehr "Erfahrungsstufen", wonach mit der Zeit deutlich höhere Einkünfte zu erwarten sind.
In welchem Bereich bzw. in welchem Land bist du denn tätig? So hoch können die Unterschiede doch gar nicht sein? Das würde ich mir ganz genau durchrechen, erst Recht vor dem Hintergrund der Pension / Rente . Und dann noch mit den verminderten Renteneinzahlungen, weil der AG eben nicht beide Anteile nachversichert, so jedenfalls ist mein Kenntnisstand.
Wenn ich mich irre, freue ich mich über Rechtsgrundlagen hierzu. Denn dann sähe die Rechnung ggf. anders aus, zumindest für diejenigen, die nach deutlich längerer Zeit als Beamter überlegen, sich nachversichern zu lassen.