Autor Thema: [Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten  (Read 22826 times)

Bastel

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #30 am: 21.03.2022 09:28 »
Gibts da eigentlich nen aktuellen VBL Rechner irgendwo gab es da mal ne excel Anwendung.

auf vbl.de gibt es einen Rechner, Einkommensänderungen im Laufe der Erwerbsbiographie sind da aber nur in Form von prozentualen Steigerungen darstellbar. Steigerungen wie Höhergruppierungen und Stufenänderungen wohl nicht.

Zumindest die Stufenlaufzeit hätte man noch einbauen können. Da hat man es sich sehr leicht gemacht...

WasDennNun

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #31 am: 21.03.2022 11:21 »
Gibts da eigentlich nen aktuellen VBL Rechner irgendwo gab es da mal ne excel Anwendung.

auf vbl.de gibt es einen Rechner, Einkommensänderungen im Laufe der Erwerbsbiographie sind da aber nur in Form von prozentualen Steigerungen darstellbar. Steigerungen wie Höhergruppierungen und Stufenänderungen wohl nicht.

Zumindest die Stufenlaufzeit hätte man noch einbauen können. Da hat man es sich sehr leicht gemacht...
Mir war so, als hätte ich mal ein anderes Tool gesehen, excel basiert oder so, wo man tatsächlich seine Jahreszahlen reindengeln konnte und er dann gerechnet hat.

Kai

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #32 am: 21.03.2022 12:23 »
Hallo,

hat hier einer vlt. Erfahrung darin, ob man bei einem Wechsel vom Beamten zur Angestellten eine rückwirkende Zahlung in die Rentenversicherung leisten muss?

Da der Beamtenstatus für mich Gehaltmäßig gar nicht mehr lohnt, überlege ich einen Wechsel zu beantragen. Zur Zeit A6 (Beamter auf Probe), bei einem Wechsel würde ich EG 9a bekommen?


Hallo Kollegen,

ich weiß nicht, ob ich das jetzt hier falsch interpretiere, aber der der Kollege stürzt sich doch hier unter Umständen in sein eigenes Schwert.

Ich denke, dass der TE zum Verwaltungswirten angelernt worden ist. Meinem Kenntnisstand nach, wird dieser nur für zwei Jahre angelernt. Dies mündet in der Laufbahnprüfung. Der Verwaltungswirt ist kein Ausbildungsberuf und nicht nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt.

Nach der EGO muss der Angestellte aber, der mindestens ab E5 angestellt werden will, eine erfolgreich abgeschlosse Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit vorweisen.

Der Verwaltungswirt erfüllt m.E. diese Voraussetzungen nicht. Daher ist auch die Einstellung in > E5 tarifrechtlich unmöglich.


Der TE müsste doch, wenn er das durchziehen will, eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten machen oder den A-I Lehrgang ablegen??

Oder sehe ich da was falsch??


Und bitte nicht mit dem Verwaltungsfachwirten (A-II) verwechseln, der nach dem BBiG anerkannt wird.


WasDennNun

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #33 am: 21.03.2022 12:27 »
Nach der EGO muss der Angestellte aber, der mindestens ab E5 angestellt werden will, eine erfolgreich abgeschlosse Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit vorweisen.
und was ist mit eg5 fg2?
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw.
des Aufgabenkreises.)


Also bei uns braucht es keine Ausbildung für eine EG12 in der Verwaltung (tariflich gesehen)

Kai

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #34 am: 21.03.2022 12:48 »
Ich bin wirkich kein Tarifrechtler.

Die Eingruppierungsmerkmale haben aber, so wie ich das verstanden habe, nichts mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht zutun.

Zitat:

7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht

(1) Im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saar und Schleswig-Holstein sind Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-,
sonstigen Innendienst und im Außendienst (Teil A Abschnitt I Ziffer 3) sowie
im Kassen- und Rechnungswesen (Teil B Abschnitt XIII), die nicht die An-
forderungen der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 bzw. der Entgeltgruppe 9b
Fallgruppe 1 erfüllen, nur dann in den in Absatz 2 genannten Entgeltgrup-
pen eingruppiert, wenn sie die der jeweiligen Entgeltgruppe entsprechende
Tätigkeit auszuüben haben und nach Maßgabe des Absatzes 2 mit Erfolg
an einem Lehrgang mit abschließender Prüfung teilgenommen haben
.

(2) 1Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist eine Erste
Prüfung abzulegen
. 2Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 9b
bis 12 ist eine Zweite Prüfung abzulegen. 3Satz 1 und 2 gelten nur für auf
der Fallgruppe 2 der Entgeltgruppen 5 bzw. 9b aufbauende Eingruppierun-
gen
.


Und ich weis nicht, ob der zweijährige Verwaltungswirt auch als "erste Prüfung" im Sinne des Tarifrechts zählt.

Da fehlt mir dann einfach die Rechtskunde für.


Das bei dir noch der eine oder andere E12 ohne Master herumläuft, würde ich mal auf Altfallregelungen oder andere Studienabschlüsse schieben wollen.


totoughtotame

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #35 am: 26.04.2022 12:12 »
Noch habe ich keinen Antrag gestellt. Ich habe mich bis jetzt vom Personalrat beraten lassen und die meinten, dass es schon möglich wäre, aber der Amtsleiter es genehmigen müsse. Zur Zeit bin ich im Gespräch mit dem Personalamt.
Ist schon lächerlich, dass man die Beamten so da stehen lässt, dass sie drum betteln müssen um den Beamtenstatus zurückgeben zu können. Ein Quereinsteiger, ohne irgendeine Verwaltungsausbildung verdient zur Zeit mehr als ich auf der selben Stelle. Was für ein Anreiz soll denn der Beamtenstatus noch für mich haben!?

Weshalb bist du Beamter geworden? Wieder mal ein klassisches Beispiel dafür, dass du dich im Vorfeld deiner Verbeamtung nicht mit dem Berufsbeamtentum auseinandergesetzt hast. Von daher hält sich mein Mitleid sehr in Grenzen.

Ganz einfach, ich wollte eine Ausbildung machen bei der Stadt und da war mir ehrlich gesagt wirklich nicht klar was der Unterschied zwischen den beiden Ausbildungen war.

Ich sage es ja, klassisches Beispiel dafür... Muss man sich vorher informieren. Nicht immer nur wie ein trotziges Kleinkind irgendwas wollen und sich nachher beschweren...

Wenn man vielleicht direkt nach der Schule mit gerade eingetretener Volljährigkeit und bei Beginn der Ausbildung noch nicht alle Fallstricke des Beamtenrechts und der Beamtenbesoldung durchblickt, dürfte das durchaus verzeihlich sein. Ich verstehe den TE

BüroLurchNRW

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #36 am: 26.04.2022 13:40 »
Hallo,

hat hier einer vlt. Erfahrung darin, ob man bei einem Wechsel vom Beamten zur Angestellten eine rückwirkende Zahlung in die Rentenversicherung leisten muss?

Da der Beamtenstatus für mich Gehaltmäßig gar nicht mehr lohnt, überlege ich einen Wechsel zu beantragen. Zur Zeit A6 (Beamter auf Probe), bei einem Wechsel würde ich EG 9a bekommen?

Gibt es hier denn was Neues? Gespräch mit dem Personalamt / Antrag ??
Und ich denke auch, dass jmd der vielleicht mit 16 eine Ausbildung anfängt nicht die gesamte Tragweite dieser Entscheidung erfassen kann. Vieles weiß man erst wenn man drinsteckt. In der Konstalltion mit 2 Jahre Ausbildung und vielleicht 1-2 Jahre Berufstätigkeit ist das mit der Rente ja auch alles noch kein Drama...
Anders sieht die Sache aus wenn man schon Ü30 ist und den Job schon länger macht  ;D Leider . . .
Ich habe auch erst vor 2,3 Monaten noch einen Studienbericht bzgl. Vergleich Rente und Pension gelesen, bei der die Beamten auch nicht sooo gut wegkamen.
Die Pension wird niemals bei über 70% bleiben und auch da haben die Studierten das Problem nicht die 40 Jahre vollmachen zu können im Zweifel. Zudem wird die PKV immer teurer... bei Kindern lohnt es sich am Ende bestimmt nicht mehr als Beamter (je nach Status), da man jedes Kind privat versichern muss und massive Einbußen bei Teilzeit hat durch die PKV. . .
Zudem je nach Land 41 Std und kein Weihnachtsgeld, ggf. kein LOB . . .

Eine Vergleichsrechnung bis 5 Jahre nach Rente / Pension von einem Angstellten und Beamten wäre mal interessant. Also mit einer Gesamtsumme und was dann unterm Strich heraus kommt.

Bastel

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #37 am: 26.04.2022 13:47 »
da haben die Studierten das Problem nicht die 40 Jahre vollmachen zu können im Zweifel. Zudem wird die PKV immer teurer... bei Kindern lohnt es sich am Ende bestimmt nicht mehr als Beamter (je nach Status), da man jedes Kind privat versichern muss und massive Einbußen bei Teilzeit hat durch die PKV. . .
Zudem je nach Land 41 Std und kein Weihnachtsgeld, ggf. kein LOB . . .

Warum sollten für einen "Studierten" 40 Jahre ein Problem sein? 27-67 sind vierzig Jahre. Wenn man nicht bummelt ist man mit dem Master mit 23-24 fertig.
Was kostet ein Kind aktuell in der PKV bei 80?% Beihilfe? 30-40€? Dafür wird es erstklassig versorgt.
Bei den anderen Punkten gebe ich dir Recht, das muss jeder mit sich selbst ausmachen.

BüroLurchNRW

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #38 am: 26.04.2022 14:25 »
da haben die Studierten das Problem nicht die 40 Jahre vollmachen zu können im Zweifel. Zudem wird die PKV immer teurer... bei Kindern lohnt es sich am Ende bestimmt nicht mehr als Beamter (je nach Status), da man jedes Kind privat versichern muss und massive Einbußen bei Teilzeit hat durch die PKV. . .
Zudem je nach Land 41 Std und kein Weihnachtsgeld, ggf. kein LOB . . .

Warum sollten für einen "Studierten" 40 Jahre ein Problem sein? 27-67 sind vierzig Jahre. Wenn man nicht bummelt ist man mit dem Master mit 23-24 fertig.
Was kostet ein Kind aktuell in der PKV bei 80?% Beihilfe? 30-40€? Dafür wird es erstklassig versorgt.
Bei den anderen Punkten gebe ich dir Recht, das muss jeder mit sich selbst ausmachen.

Nicht jeder ist mit Mitte 20 fertig studiert. Stell dir vor, so Sachen gibts  :o Soll auch Menschen geben die 2 mal studieren.
Gibt zudem genug Leute die auch vorher einfach was anderes gemacht haben und die 40 Jahre nicht voll kriegen und nicht jeder kann und will bis 67 (Perspektivisch bis 70) arbeiten :D
Das mit den Kindern gilt idr erst ab dem zweiten oder dritten und auch in jedem Land unterschiedlich. Hier ist beim ersten 50% angesagt plus Einbußen durch TZ. Und erstklassig sei mal dahin gestellt  ;D 

Bastel

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #39 am: 26.04.2022 14:38 »

Gibt zudem genug Leute die auch vorher einfach was anderes gemacht haben und die 40 Jahre nicht voll kriegen und nicht jeder kann und will bis 67 (Perspektivisch bis 70) arbeiten :D

Und diese Spezialkandidaten kommen mit der Rente besser weg? Lass dich nicht auslachen.

Du kannst auch gerne mal beim Facharzt nach einem Termin für ein MRT oder ähnliches als Privater und GKVler anfragen. Wenn es nicht offensichtlich akut ist, wartest du da als letzterer gerne mal 8 Wochen. Viel Spaß.

Sydneeyy

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #40 am: 26.04.2022 14:50 »

Gibt zudem genug Leute die auch vorher einfach was anderes gemacht haben und die 40 Jahre nicht voll kriegen und nicht jeder kann und will bis 67 (Perspektivisch bis 70) arbeiten :D

Und diese Spezialkandidaten kommen mit der Rente besser weg? Lass dich nicht auslachen.

Richtig. Ich selbst z.B. habe erst mit 29 den Vorbereitungsdienst 2.1 begonnen. Wahrscheinlich wird das Pensionsalter für mich eher schon 69-70 sein. Aber selbst wenn nicht, und es werden "nur" 38 Jahre bei mir, stehe ich deutlich besser da als mit Rente + VBL nach 38 Jahren, zumal davon ja 3 Jahre Ausbildung wären.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #41 am: 26.04.2022 15:21 »
Das mit den Kindern gilt idr erst ab dem zweiten oder dritten und auch in jedem Land unterschiedlich. Hier ist beim ersten 50% angesagt plus Einbußen durch TZ. Und erstklassig sei mal dahin gestellt  ;D
Zukünftig wird die Besoldung aber so aussehen, dass du 100% der Grundsicherungskosten deiner Kinder bezahlt bekommst, dieses "Geld" wird dir als Angestellter fehlen.
Und wenn man einen Lebensweg hat, bei dem man erst mit 27-29 anfängt mit dem Berufsleben, dann hat man halt länger gebraucht und auch nicht die Zeiten in der Rente eingezahlt.

BüroLurchNRW

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #42 am: 28.04.2022 10:39 »
Zitat
Und diese Spezialkandidaten kommen mit der Rente besser weg? Lass dich nicht auslachen.

Du kannst auch gerne mal beim Facharzt nach einem Termin für ein MRT oder ähnliches als Privater und GKVler anfragen. Wenn es nicht offensichtlich akut ist, wartest du da als letzterer gerne mal 8 Wochen. Viel Spaß.

Das sind heutzutage kaum mehr Spezialkandidaten. Ist ja nicht mehr wie früher. 1 Ausbildung und nie was anderes. Und dann kommt es natürlich drauf an was man so verdient. Gerade die, die vielleicht erst in die freie Wirtschaft gehen, kommen idr nicht schlecht weg.
Ich sehe immer die Gesamtsumme und nicht nur das was später Rente ist. Wenn die anderen vorher 30-50tsd mehr verdient haben, kann man das später verrechnen. Wichtig ist ja- was kommt unterm Strich in der Summe im Leben raus. Sehe ich jedenfalls so- kann man auch anders sehen. Wer jetzt mehr Geld hat, kann mehr sparen /investieren / Immobilie kaufen. Als 70jähriger Tattergreis nützt mir die Kohle auch nicht mehr so viel. Das letzte Hemd hat keine Taschen :D
Und ich war auch länger in der GKV als in der PKV und hatte nie Probleme. Mir wurde sogar Zahnreinigung damals schon in der GKV bezahlt. Man muss nur die richitge Kasse haben =)

BüroLurchNRW

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #43 am: 28.04.2022 10:42 »
Das mit den Kindern gilt idr erst ab dem zweiten oder dritten und auch in jedem Land unterschiedlich. Hier ist beim ersten 50% angesagt plus Einbußen durch TZ. Und erstklassig sei mal dahin gestellt  ;D
Zukünftig wird die Besoldung aber so aussehen, dass du 100% der Grundsicherungskosten deiner Kinder bezahlt bekommst, dieses "Geld" wird dir als Angestellter fehlen.
Und wenn man einen Lebensweg hat, bei dem man erst mit 27-29 anfängt mit dem Berufsleben, dann hat man halt länger gebraucht und auch nicht die Zeiten in der Rente eingezahlt.

Davon profitieren ja dann aber nur zukünftig die Leute. Ich habe keine Kinder, daher weiß ich nicht, ob das für alle Länder gilt oder nur für einige und auch nicht ab wann. Dennoch hat man die Einbußen bei TZ immer. Und Angestellte haben ja keine PKV Kosten, oder was ist hier gemeint mit Grundsicherungskosten???

WasDennNun

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Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
« Antwort #44 am: 28.04.2022 11:24 »
Davon profitieren ja dann aber nur zukünftig die Leute. Ich habe keine Kinder, daher weiß ich nicht, ob das für alle Länder gilt oder nur für einige und auch nicht ab wann.
Es wird für alle gelten müssen, da vom BVerG so festgelegt.
Zitat
Dennoch hat man die Einbußen bei TZ immer. Und Angestellte haben ja keine PKV Kosten, oder was ist hier gemeint mit Grundsicherungskosten???
Grundsicherungskosten sind die Kosten für Unterkunft, Essen, Soziale Teilhabe ...
Hartz4Satz platt gesagt muss der Besoldungsgesetzgeber für die Kinder Netto bereitstellen.
(Ab 3. Kind komplett über Zulage)