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Weisungsbefugter Vorgesetzter

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Fritte:
Moin,

ich arbeite in einer Behörde mit einer hierarchischen Organisationsstruktur. Es gibt 5 Ebenen, auf jeder Ebene sitzt eine Führungskraft.
Für die Beamten bildet sich also eine Befehlskette.

Wie ist das bei Tarifbeschäftigten im TV-L?
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag einen Arbeitgeber stehen und meine Gruppenleitung ist im Grunde Hauptansprechpartner für personalrechtliches. Nun steht sie im regen Austausch mit den weiteren Führungsebenen. Eine Tätigkeitsänderung durchläuft hier also irgendwas zwischen 2-4 Führungsebenen mit diversen Abzweigungen in andere Abteilungen, die eigentlich nichts mit meinem Arbeitgeber zu tun haben.

Kann mein Arbeitgeber eine Weisungsbefugnis auf 2-4 Leute aufteilen, sodass meine Gruppenleitung alle ihre Vorgesetzten ebenfalls informieren muss oder ist das hier schon wieder ein Hirngespinst der Beamten, die alles eine Ebene höher tragen, weil sie sich immer Rückversichern müssen/keine eigene Kompetenz besitzen ?

XTinaG:
Der Arbeitgeber kann Hierarchieebenen schaffen, wie er lustig ist.

Fritte:

--- Zitat von: XTinaG am 11.03.2022 19:49 ---Der Arbeitgeber kann Hierarchieebenen schaffen, wie er lustig ist.

--- End quote ---

Und damit auch die Weisungsbefugnis auf mehrere Personen aufteilen?

XTinaG:
Klar. Er kann es auch so regeln, daß Dir alle übrigen Beschäftigten sagen können, was Du zu tun hast.

WasDennNun:

--- Zitat von: XTinaG am 11.03.2022 20:13 ---Klar. Er kann es auch so regeln, daß Dir alle übrigen Beschäftigten sagen können, was Du zu tun hast.

--- End quote ---
das klingt schon wieder lustig, dieser Gedanke, im Sekundentakt Anweisungen bekommen und dann auch noch gegenseitige Weisungsbefugnis.....

da wäre ja selbst in der Anarchie mehr geregelt

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