Moin,
ich arbeite in einer Behörde mit einer hierarchischen Organisationsstruktur. Es gibt 5 Ebenen, auf jeder Ebene sitzt eine Führungskraft.
Für die Beamten bildet sich also eine Befehlskette.
Wie ist das bei Tarifbeschäftigten im TV-L?
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag einen Arbeitgeber stehen und meine Gruppenleitung ist im Grunde Hauptansprechpartner für personalrechtliches. Nun steht sie im regen Austausch mit den weiteren Führungsebenen. Eine Tätigkeitsänderung durchläuft hier also irgendwas zwischen 2-4 Führungsebenen mit diversen Abzweigungen in andere Abteilungen, die eigentlich nichts mit meinem Arbeitgeber zu tun haben.
Kann mein Arbeitgeber eine Weisungsbefugnis auf 2-4 Leute aufteilen, sodass meine Gruppenleitung alle ihre Vorgesetzten ebenfalls informieren muss oder ist das hier schon wieder ein Hirngespinst der Beamten, die alles eine Ebene höher tragen, weil sie sich immer Rückversichern müssen/keine eigene Kompetenz besitzen ?