Hi zusammen,
werde leider nicht so richtig über die Suchfunktion fündig daher hier meine Frage an kundige Expert:innen
Arbeite seit knapp einem Jahr in einer Bundesbehörde und wurde zu Beginn des Jahres im höheren Dienst A13 auf Probe verbeamtet.
Nun geht es darum meine richtig Erfahrungsstufe zu berechnen wozu ich 3 Fragen hätte:
1) Habe zu Beginn meiner Karriere eine Ausbildung in einer Anstalt des öffentlichen Rechts gemacht und anschließend dort noch befristet für 2 Jahre gearbeitet. Sind diese 2 Jahre anrechnungsfähig (da ähnlich dem öffentlichen Dienst) oder geht es hier im Detail um die Arbeitsinhalte und ob diese förderlich für die Verwendung auf meiner jetzigen A13 Position sind?
2) Nach den 2 Jahren der Befristung in der Anstalt des öffentlichen Rechts habe ich ein Bachelor Studium aufgenommen und paralell dazu als Werksstudent dort weiter gearbeitet. Auch hier die Frage: Wäre hier etwas anrechnungsfähig für die Erfahrungsstufe?
3) Habe nach dem Master Studium für knapp 2 Jahre als freier Mitarbeiter gearbeitet. Arbeitsvolumen und Bezahlung waren hier immer je nach Auftragslage unterschiedlich. Ab welchem Zeitvolumen wäre hier eine freie Mitarbeit anrechnungsfähig?
Laut meiner Recherche wurde offenbar ja folgender Passus aus §28 Bbesg mittlerweile für Bundesbeamten gestrichen:
1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die nicht Voraussetzung für die Zulassung zu der Laufbahn sind, im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden,is das korrekt?
Würde mich über eine Rückmeldung freuen, sofern jemand dazu etwas sagen könnte.
Viele Grüße
Urmel