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Erfahrungsstufe erstmalige Verbeamtung

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EiTee:

--- Zitat von: Max am 12.03.2022 19:04 ---Wo kommt denn ein TB Verhältnis ins Spiel? Ich habe mich zu einer Frage im Beamtensubforum geäußert.

--- End quote ---
Hättest Du meine Antwort richtig gelesen und verstanden, dann würdest Du diese Frage nicht stellen

--- Zitat von: Max am 12.03.2022 19:04 --- Du kommst ja im Prinzip zur gleichen Antwort. So gering ist der Spielraum nicht,  wenn Zeiten existierten, da es dann nur noch die Auslegung wohlwollend sein muss.  Papier ist geduldig.

--- End quote ---

Ich komme definitiv nicht zur gleichen Antwort. Der Spielraum bei der Stufenfestsetzung ist gering, es lässt sich nichts anerkennen was nicht anzuerkennen ist, da reicht ein einfaches Wohlwollen nicht aus, wenn es dafür keine rechtliche Grundlage gibt. Dieses Vorgehen, wie ich es in meiner vorherigen Antwort schon sagte, mag bei Einstellung der TB sowie derer Stufen funktionieren aber nicht im Beamtenbereich.

Asperatus:
Letztlich kommt es auf die Hauptberuflichkeit, die Gleichwertigkeit und die Förderlichkeit an.

Schau dir § 28 BBesG und die recht ausführlichen Passagen in der BBesGVwV an und vergleiche sie mit deinem Lebenssachverhalt.

Dann wirst du dir die Frage bestmöglich selbst beantworten können.

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