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Wegstreckenentschädigung gem. § 5 Abs.2 BRKG

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Außendienstler:
Hallo in die Runde! Folgender Sachverhalt: Bin Beamter im Prüfungsdienst einer großen Bundesbehörde. Für die Dienstverrichtung benutze ich meinen privaten PKW und werde gem. § 5 Abs. 2 BRKG mit 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer entschädigt. Bei den derzeitigen Dieselpreisen habe ich aber Kosten von 0,45 EUR je km. Die Anschaffung eines Dienstwagens muss mehrere Jahre im voraus beantragt werden. Unsere Dienststelle stellt sich taub und verweist auf das BRKG.

Wurden auf anderen Dienststellen schon Eingaben an die übergeordneten Ministerien getätigt? Hat man Möglichkeiten seine entstandenen Kosten einzuklagen? Unsere Kollegen machen derzeit zwischen 300-500 EUR mtl. "Verlust"! Gibt es Dienststellen, wo dieses Problem schon angepackt wurde?

Gruß vom Außendienstler.... :)

clarion:
Hallo,

es gibt beim Bund m.W. keine Vorschrift, demzufolge man verpflichtet werden kann, den Privat-PKW zu nutzen., Es obliegt  dann dem Dienstherrn, für  Transport zu sorgen. Falls Öffis nicht möglich sind, können kurzfristig  Autos bei einer Verleihfirmen gemietet werden und sonst Dienst-PKWs gekauft oder geleast werden.

Fred1003:
Das ist doch ein Witz?

Dienstlicher Auftrag, dienstliche Mittel.

Niemand kann vorrausetzen das sie überhaupt über ein privates KFZ verfügen.

Organisator:

--- Zitat von: Fred1003 am 14.03.2022 17:31 ---Das ist doch ein Witz?

Dienstlicher Auftrag, dienstliche Mittel.

Niemand kann vorrausetzen das sie überhaupt über ein privates KFZ verfügen.

--- End quote ---

So siehts aus - ansonsten ist halt der private PKW kaputt...

tvchiller:
Dem Außendienstler geht es, denk ich, auch um die Fahrtkosten. Hier besteht, von Seiten des Gesetzgebers, durchaus Handlungsbedarf. Kurzfristig wird da vermutlich eher nichts passieren.

Man kann natürlich gegen die Reisekostenabrechnung Widerspruch einreichen und anschließend klagen um auf diesem Wege eine Gesetzesänderung (höhere Wegstreckenentschädigung) herbeizuführen. Ob der Weg letztlich erfolgreich sein könnte steht in den Sternen.

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