Du bleibst auch auf der neuen Stelle unbefristet.
Das ist so in der Absolutheit falsch. Der Arbeitgeber kann es sehr wohl zur Voraussetzung machen, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis beendet und ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen wird.
Wenn er sich darauf einlässt, kann er die befristete Tätigkeit übertragen ohne das unbefristete Arbeitsverhältnis anzurühren. Aber warum sollte er?
Mit den zur Verfügung stehenden Information liegt es nahe, dass das Arbeitsverhältnis trotzdessen die Ausschreibung mit "befristet" markiert ist, nach Ablauf der Befristungsdauer weiter unbefristet fortbestünde. Aus der Option zur Entfristung geht hervor, dass es keinen Grund für die Befristung gibt.
Aus § 14 Abs. 2 TzBfG geht hervor, dass sachgrundlose Befristungen beim selben Arbeitgeber nicht möglich sind, wenn zuvor bereits ein (un-/befristetes) Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Da ein interner Stellenwechsel nicht einmal eine Neueinstellung, sondern lediglich eine Tätigkeitsänderung darstellt, kannst du dir vorstellen, wie viel Bestand eine Forderung des Arbeitgebers, dir die neue Stelle nur befristet zu geben, vor einem Arbeitsgericht hätte. Nämlich gar keinen.
Ich habe mich bei der Dienststelle, die die Stelle ausgeschrieben hat, erkundigt und explizit nach der Möglichkeit der Bewerbung beim bereits gleichen Arbeitgeber (Land TV-L). Es handele sich um eine Befristung ohne Sachgrund aufgrund hohem Arbeitsanfall so die Aussage, man würde aber eine dauerhafte Anstellung anstreben.
Es wurde auch etwas von je nachdem wie der jetzige Dienstherr mitspielt, von Abordnung gesprochen.
Deshalb wollte ich hier Klarheit, ob in der Konstellation überhaupt möglich ist, denn so wie oben geschrieben steht in der Anzeige, dass Arbeitnehmer, die bereits vorher in einem Arbeitsverhältnis standen, nicht berücksichtigt werden können.
Und auch wenn ich noch nichts unternommen habe geschweige denn mein Interesse bekundet habe, wollte ich im Vorfeld die Formalitäten abklären.