Autor Thema: Stufenmitnahme + Verbeamtung  (Read 11283 times)

sabrina123

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Stufenmitnahme + Verbeamtung
« am: 14.03.2022 20:21 »
Hallo,

ich benötigte bitte eure Unterstützung. Ich habe ähnliche Themen gefunden aber nicht eines welches meine Situation widerspiegelt.

Folgende Situationen:
1. Wenn ich als TD vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst wechsel, nehme ich meine Erfahrungsstufen mit oder fange ich bei 0 in der neuen Entgeltgruppe an?

2. Es ergibt sich hohe Chancen sich bei meinem AG im MD in 2022 verbeamten zu lassen. Ich studiere allerdings aktuell berufsbegleitend. Mein Studium ist erst 2025 fertig (da bin ich dann 35J). An sich denke ich, wenn ich jetzt verbeamtet werde kann ich auch mein Studium abbrechen... das kostet pro Semester 1770,00 €, ein Laufbahnwechsel von MD in GD ist ja innerhalb im Beamtenverhältnis seeeeeeeehr sehr schwierig... da ich trotzdem noch relativ jung bin spekuliere ich aktuell ja auf weitere Verbeamtungswellen oder Möglichkeiten.. wie seht ihr das? Die Entscheidung obliegt natürlich bei mir.

Auch ist mein BMI zu hoch, der Hips-to-Waist Ratio aber i. O. werden da Unterschiede gemacht? Weiß das jemand?

Besten Dank im Voraus.

LG

Sabrina123



XTinaG

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Antw:Stufenmitnahme + Verbeamtung
« Antwort #1 am: 14.03.2022 20:27 »
Es gibt bei Tarifbeschäftigten keinen mittleren oder gehobenen Dienst.

sabrina123

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Antw:Stufenmitnahme + Verbeamtung
« Antwort #2 am: 14.03.2022 20:36 »
Nach erfolgreichen Abschluss meines Studiums würde ich mich auf eine Stelle im GD bewerben. Bei dieser Konstellation würde es mich interessieren ob mir meine Erfahrungsstufen mit angerechnet werden oder ob ich wieder bei 0 anfange, da die Tätigkeit ja auch abweichend ist...

XTinaG

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Antw:Stufenmitnahme + Verbeamtung
« Antwort #3 am: 14.03.2022 20:54 »
Es gibt bei Tarifbeschäftigten keinen gehobenen Dienst. Wie bereits ausgeführt. Im TVÖD gibt es auch keine Erfahrungsstufen.

E15TVL

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Antw:Stufenmitnahme + Verbeamtung
« Antwort #4 am: 14.03.2022 21:24 »
Im TVöD Bund wird stufengleich höhergruppiert - beantwortet das die Frage? Ansonsten versuche in deinen Fragen mal sauber zwischen tariflichen Regelungen und Beamten-Blabla zu trennen. Solange du TB bist, bist du weder in irgendeinem „mD“ noch bewirbst du dich auf Stellen des „gD“/„hD“. Du bewirbst dich auf Stellen, deren auszuübenden Tätigkeiten zu einer Eingruppierung in eine Entgeltgruppe führen. Was mit der Stufe passiert, steht im ersten Satz. Ob für deine avisierte Entgeltgruppe dein Studium überhaupt notwendig ist, lässt sich in Ermangelung an Kenntnis deiner Situation nicht beurteilen.
« Last Edit: 14.03.2022 21:40 von E15TVL »

sabrina123

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Antw:Stufenmitnahme + Verbeamtung
« Antwort #5 am: 14.03.2022 21:41 »
Im TVöD Bund wird stufengleich höhergruppiert - beantwortet das die Frage? Ansonsten versuche in deinen Fragen mal sauber zwischen tariflichen Regelungen und Beamten-Blabla zu trennen. Solange du TB bist, bist du weder in irgendeinem „mD“ noch bewirbst du dich auf Stellen des „gD“/„hD“. Du bewirbst dich auf Stellen, deren auszuübenden Tätigkeiten zu einer Eingruppierung in eine Entgeltgruppe führen. Was mit der Stufe passiert, steht im ersten Satz.

Guten Abend, herzlichen Dank, die Unterscheidung kannte ich nicht.
Ok stufengleich heisst meine „Berufsjahre“ werden im TD-Bereich übernommen?!
LG

E15TVL

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Antw:Stufenmitnahme + Verbeamtung
« Antwort #6 am: 14.03.2022 21:46 »
Stufengleich heißt, dass du die derzeitige Stufe mit in die neue Entgeltgruppe nimmst. Dort beginnt sie allerdings von vorn. Eine Höhergruppierung sollte also idealerweise kurz nach Stufenaufstieg stattfinden.

sabrina123

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Antw:Stufenmitnahme + Verbeamtung
« Antwort #7 am: 14.03.2022 21:48 »
Stufengleich heißt, dass du die derzeitige Stufe mit in die neue Entgeltgruppe nimmst. Dort beginnt sie allerdings von vorn. Eine Höhergruppierung sollte also idealerweise kurz nach Stufenaufstieg stattfinden.

Genau das wollte ich lesen  8)  :D

Danke auch für den Tipp, mal sehen ob ich das zeitlich so hinbekomme :)

EiTee

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Antw:Stufenmitnahme + Verbeamtung
« Antwort #8 am: 15.03.2022 08:33 »
Wenn Du die Verbeamtung ernsthaft in Erwägung ziehst und mehre Jahre im öD verbracht hast, würde ich Dir ganz klar die Verbeamtung im mD anraten, das Studium durchziehen und dann auf einen DP im gD bewerben. So sicherst Du dir am Ende eine höhere Erfahrungsstufe.

sabrina123

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Antw:Stufenmitnahme + Verbeamtung
« Antwort #9 am: 15.03.2022 11:05 »
Wenn Du die Verbeamtung ernsthaft in Erwägung ziehst und mehre Jahre im öD verbracht hast, würde ich Dir ganz klar die Verbeamtung im mD anraten, das Studium durchziehen und dann auf einen DP im gD bewerben. So sicherst Du dir am Ende eine höhere Erfahrungsstufe.

Ja,das klingt sehr gut, ich speck jetzt ab, heute ist der Startschuss und dann schau mer mal ob eine Verbeamtung klappt, ich probiere es auf jeden Fall :) Danke für den Zuspruch!

ike

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Antw:Stufenmitnahme + Verbeamtung
« Antwort #10 am: 29.04.2022 21:31 »
Wie hoch ist denn der BMI?

clarion

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Antw:Stufenmitnahme + Verbeamtung
« Antwort #11 am: 30.04.2022 15:33 »
Ein hoher BMI führt erst dann zum Versagen der Verbeamtung,  wenn bereits Folgeerkrankungen eingetreten sind. Dick und gesund hat beim Amtsarzt nichts zu fürchten.

xap

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Antw:Stufenmitnahme + Verbeamtung
« Antwort #12 am: 03.05.2022 08:11 »
Das würde ich pauschal nicht unterschreiben. Beamter A hatte BaP Untersuchung bei Arzt 1. Bei diesem war der massiv erhöhte BMI kein Problem. BaL Untersuchung jedoch bei Arzt 2, hier war plötzlich die Rede von einer Verlängerung der Probezeit bis der BMI gesenkt würde. Es ist wie so oft alles und nichts möglich.

clarion

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Antw:Stufenmitnahme + Verbeamtung
« Antwort #13 am: 04.05.2022 08:10 »
Hallo,

Ich kenne die Umstände jetzt nicht. Allerdings gibt es Rechtssprechung zum Thema BMI und Verbeamtung,

Tenor: Dick aber gesund,  ist kein Hindernis.

nichts_tun

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Antw:Stufenmitnahme + Verbeamtung
« Antwort #14 am: 03.06.2022 17:08 »
Ein hoher BMI führt erst dann zum Versagen der Verbeamtung,  wenn bereits Folgeerkrankungen eingetreten sind. Dick und gesund hat beim Amtsarzt nichts zu fürchten.

Das stimmt so nicht. Es gibt Urteile, wonach ein BMI ab 35 ohne weitere Erkrankungen als gesundheitliche Nichteignung für das Beamtendasein entschieden worden sind.