Autor Thema: Höhergruppierung E11, St. 4 in E12, St. 3 + Garantiebetrag  (Read 2195 times)

alexthunder

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Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt. Aktuell befinde ich mich in E11, St. 4.
Nach einer Zusage auf eine neue Stelle wird mir ab März E12, St. 3 + 180 Euro Garantiebtrag angeboten.
Am 01.10.2023 würde ich in E11, St. 5 kommen.

Ich habe es mir einmal die Differenz ausgerechnet (Jahresbrutto, inkl. Sonderzahlung auf Basis 2021):
Jahr 2022:    57.076,22 €     57.711,17 €     634,95 € 
Jahr 2023:    58.880,72 €     58.071,29 €    -809,43 €
Jahr 2024:    64.741,44 €     58.071,29 €    -6.670,15 €
Jahr 2025:    64.741,44 €     61.223,16 €    -3.518,28 €
Jahr 2026:    64.741,44 €     61.825,54 €    -2.915,90 € 
Jahr 2027:    64.741,44 €     61.825,54 €    -2.915,90 € 
Jahr 2028:    65.198,67 €     61.825,54 €    -3.373,13 € 
Jahr 2029:    66.683,68 €     68.329,76 €     1.646,08 € 
Jahr 2030:    66.683,68 €     69.572,84 €     2.889,16 €

Bis zum 31.12.2030 würde ich ca. 15.000 Euro brutto weniger verdienen.
Für mich ist das keine Option. Welche Möglichkeiten gibt es?


Danke für Eure Anregungen.

Albeles

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Du könntest versuchen eine Stufenvorweggewährung auszuhandeln. Ist allerdings eine absolut freiwillige Sache des AG, Dir das zu gewähren. Außerdem kann er es jederzeit zurücknehmen.
Hast Du Dir auch mal ausgerechnet was raus kommt, wenn Du bis zum Aufstieg in 11/5 wartest? Von da geht es nämlich direkt in die 12/5.

Organisator

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Für mich ist das keine Option. Welche Möglichkeiten gibt es?

Dem Arbeitgeber verdeutlichen, dass du aufgrund der schlechten Bezahlung nicht bereit bist, die neue Tätigkeit zu übernehmen. Gleichzeitig - wenn er es nicht schon gemerkt hat - dem Arbeitgeber aufgeben, sich um eine bessere Bezahlung zu bemühen.

XTinaG

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Im Gegensatz zum TVÖD ist es im TV-L ja möglich, die Tätigkeit zunächst bis zum 30.09.2023 vorübergehend zu übertragen und dann ab dem 01.10.2023 nicht nur vorübergehend, um so die Höhergruppierung aus E11/5 in E12/5 herbeizuführen.

alexthunder

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Vielen Dank für die Antworten  :)

Im Gegensatz zum TVÖD ist es im TV-L ja möglich, die Tätigkeit zunächst bis zum 30.09.2023 vorübergehend zu übertragen und dann ab dem 01.10.2023 nicht nur vorübergehend, um so die Höhergruppierung aus E11/5 in E12/5 herbeizuführen.

Was passiert bis zum 01.10.2023? Erhalte ich dafür eine Zulage? Diese Möglichkeit ist mir so nicht bekannt.

XTinaG

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Zulage.

PuiPui

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Hallo,

ich würde mich gerne der Frage anschließen.

Ich befinde mich ebenfalls in der 11/4 (jedoch erst seit Nov.) und mir wurde ebenfalls eine Stelle welche mit der Stufe 12 bewertet ist angeboten. Ich würde in 12/3 eingestuft werden. Der AG möchte mir zunächst eine Zulage über 180€ über ein halbes Jahr (ich verstehe das als Probezeit) zahlen, und erst im Anschluss soll mir die 12/3 übertragen werden.
Das halbe Jahr, sowie die Zeit bis dahin, würden mir in der 12/3 nicht angerechnet werden.
Die Personalabteilung sagt das wäre so in §14 TV-L geregelt, ich verstehe den §14 jedoch so, dass es sich hierbei lediglich um eine "vorübergehende Übertragung von Leistungen" handelt. Ist dies so richtig das der §14 als Probezeit genutzt wird?
Ich arbeite bereits mehrere Jahre für den AG.


XTinaG

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Das mit der Probezeit ist Unfug. Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit kann aber zur Erprobung genutzt werden.

PuiPui

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Das heißt der AG handelt hier richtig, und ich kann höchstens versuchen das halbe Jahr zu verkürzen, komme aber nicht drum herum wenn der AG nicht möchte?

XTinaG

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Ja.

PuiPui

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Das ist zwar für mich sehr unbefriedigend weil die Zeit in der 12/3 nicht angerechnet wird, jedoch vielen Dank für die Antworten.

WasDennNun

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Das heißt der AG handelt hier richtig, und ich kann höchstens versuchen das halbe Jahr zu verkürzen, komme aber nicht drum herum wenn der AG nicht möchte?
Du kannst "großzügig" dem AG anbieten, dass er dich 3 Jahre und 10 Monate  "erproben" darf.
So dass du dann in die EG12S5 kommst.
Die klare Alternative ist natürlich sonst die 12er Tätigkeiten nicht anzunehmen oder den AG wechseln.