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Arbeitszeit 01.01.2022
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Autor
Thema: Arbeitszeit 01.01.2022 (Read 6214 times)
gstb1511
Newbie
Beiträge: 4
Arbeitszeit 01.01.2022
«
am:
15.03.2022 09:47 »
Hallo,
wie ist die wöchentliche Arbeitszeit für den Azubi, wenn er volljährig im Februar 2022 volljährig wurde?
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Kat
Gast
Antw:Arbeitszeit 01.01.2022
«
Antwort #1 am:
15.03.2022 09:54 »
Wie bei jedem anderen auch, das hat ja mit Volljährigkeit nichts zu tun. Je nach Ausbildungsbetrieb 39 oder 40 Stunden, es sei denn, man macht eine Teilzeitausbildung, dann entsprechend weniger wie vereinbart.
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gstb1511
Newbie
Beiträge: 4
Antw:Arbeitszeit 01.01.2022
«
Antwort #2 am:
16.03.2022 08:46 »
Also 40 Stunden (TVAöD) statt 39,5 (TVöD)?
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blondie
Full Member
Beiträge: 211
Antw:Arbeitszeit 01.01.2022
«
Antwort #3 am:
16.03.2022 10:13 »
Die Auszubildenden haben die gleiche Arbeitszeit, wie die Beschäftigten in dem jeweiligen Betrieb/Dienststelle. Woher hast du deine 0,5 Std. Unterschied? im TVAöD steht das doch nicht
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gstb1511
Newbie
Beiträge: 4
Antw:Arbeitszeit 01.01.2022
«
Antwort #4 am:
16.03.2022 10:36 »
im TVöD-VKA sind ab 01.01.2022 39,5 Wo/ Std. und ab 01.01.2023 39 Wo/ Std Arbeitszeit
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Börnie
Full Member
Beiträge: 211
Antw:Arbeitszeit 01.01.2022
«
Antwort #5 am:
16.03.2022 12:42 »
Aber nur in der ehemaligen DDR, dem Neufünfland
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Kat
Gast
Antw:Arbeitszeit 01.01.2022
«
Antwort #6 am:
16.03.2022 12:54 »
Hab mich schon gefragt, wieso man für ein Jahr die Arbeitszeit um eine halbe Stunde erhöht und man nichts davon erfährt und in der Zeiterfassung sieht.
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BAT
Hero Member
Beiträge: 5,480
Antw:Arbeitszeit 01.01.2022
«
Antwort #7 am:
16.03.2022 13:37 »
Die Frage ist, ob man nur die Arbeitszeit um 30 Minuten erhöht, oder auch die erledigte Arbeit.
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