Autor Thema: Lohnt sich vermögenswirksame Leistung in Form der Entgeltumwandlung?  (Read 4486 times)

Kommunale

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Hallo zusammen,

meine Frage: Lohnt sich vermögenswirksame Leistung bei Tarifvertrag Versorgungsbetriebe? Insbesondere 2 Varianten:
a) vermögenswirksame Leistung (6,65 EUR/Monat erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber)?
b) in Verbindung mit der Entgeltumwandlung (50 EUR/Monat erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Eigenleistung des Arbeitnehmers von 13 EUR)?

Basis ist Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V). Siehe unten.
Die bisherigen Beiträge im Forum habe ich bereits quergelesen.

Meine Einschätzung:
    Ich denke, die Variante a) lohnt sich.
      Bei b) bin ich noch am Überlegen

      Vorab vielen Dank für Eure Erfahrungen/Einschätzung und freundliche Grüße,
      Kommunale

      Link zum Tarifvertrag:
      https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_%C3%84TV_15_TV-V_Lesefassung_Stand%2001_09_2020.pdf

      Auszug aus Tarifvertrag, § 17 Besondere Zahlungen:
      (2) 1Nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung erhalten vollbeschäftigte Arbeitnehmer mindestens 6,65 Euro je Monat.
      2Der in
      Satz 1 genannte Betrag erhöht sich auf 26 Euro je Monat, wenn der Arbeitnehmer
      die vermögenswirksame Leistung gemäß § 4 Satz 2 Buchst. c TV-EUmw/VKA im
      Rahmen der Entgeltumwandlung verwendet. 3Der in Satz 2 genannte Betrag erhöht sich auf 50 Euro je Monat, wenn die vermögenswirksame Leistung gemäß
      § 4 Satz 2 Buchst. c TV-EUmw/VKA im Rahmen der Entgeltumwandlung verwendet wird und der Arbeitnehmer hierbei mindestens einen Eigenbeitrag von zusätzlich 13 Euro je Monat erbringt.
      4Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen entsteht frühestens für den Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer dem
      Arbeitgeber die erforderlichen Angaben mitteilt, und für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres. 5Die vermögenswirksame Leistung ist nicht
      zusatzversorgungspflichtig.

      Kommunale

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      Hallo zusammen,

      hat keiner Erfahrung gemacht in der Thematik?

      Danke für eure Rückmeldung.

      Viele Grüße
      Kommunale

      Isie

      • Gast
      Ich verstehe deine Frage nicht. Ein Verzicht auf die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers lohnt sich jedenfalls nicht. Die Möglichkeit, die vermögenswirksamen Leistungen des AG für eine BAV wie von dir beschrieben zu nutzen, erscheint mir lukrativer als die vermögenswirksame Anlage, da für die BAV-Beiträge ein Steuerfreibetrag gilt.

      Britta2

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      Die €6,65 bekomme ich jeden Monat als VL - sie wandern direkt vom Gehalt (plus zusätzlicher Betrag von mir azs dem Nettolohn) in einen Bausparer. Dumm nur - die Bausparkasse bezeichnet den gesamten Betrag stur als angebliche Einzahlung VL  (Diskussion dazu verpuffen ohne Reaktion). Da die Bausparkassen ja Einzahlungen angeblich jährlich automatisch an die Finanzämter melden --- wird dort also mein zusätzlicher Einzahlbetrag als angeblich höheres Nettoeinkommen gewertet. Keine Ahnung, was man dagegen tun kann außer immer wieder Melden ... Ich steige eh bei den Steuerbescheiden nicht wirklich durch (ob hier ggf eine Doppelbesteuerung erfolgt).

      Isie

      • Gast
      Die 6,65 € sind steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt. Dein eigener Beitrag wird aus versteuertem und verbeitragten Entgelt entrichtet. Was die Bausparkasse dem Finanzamt meldet, weiß ich leider nicht.

      BAT

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      @Britta2:

      Ich denke, die Meldung der Bausparkasse ist jene, welche für Förderungen wie vL automatisch weitergeleitet werden. Dieser Weiterleitung kannst Du mW auch widersprechen. Aber mit zusätzlichem Steuereinkommen hat das nix zu tun.

      Arno Nym

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      TV-Versorgung ist echt spitze, was die VWL in der Entgeltumwandlung angeht.

      Beiträge in die Entgeltumwandlung sind in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei. Je nach Entgelthöhe, Steuerklasse, Krankenkasse, Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung usw. spürt man vom umgewandelten Beitrag nur ca 55%. Den genauen Satz kann die Personalabteilung u.U. mal in einer Probegehaltsabrechnung simulieren.

      Damit ergibt sich folgende Rechnung:
      Gesamtbeitrag: 63 € (der kommt bei der ZVK an)
      davon 50 € VWL und 13 € Eigenbeitrag

      Die 50 € VWL dürften über die Gehaltsabrechnung fast neutral sein, weil sie draufgerechnet und gleichzeitig wieder abgezogen werden als Beitrag (bitte korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege). Die 13 € Eigenbeitrag spürt man wie oben beschrieben nur zu ca. 55 % tatsächlich = 7,15 €.

      Damit erkauft man sich für ein bisschen mehr als 7 € eine Betriebsrente für die die ZVK mit einem monatlichen Beitrag von 63 € kalkuliert. Oder anders gesagt: Ohne VWL und Steuer- und SV-Ersparnis müsstest du 63€ einzahlen um auf die gleiche Rente zu kommen wie hier für 7,15 €. Ich finde, das ist ein super Geschäft.

      Im Zweifel gilt: Bei der ZVK anrufen und beraten lassen. Anders als bei den Sparkassen bekommen die Kollegen keine Provision und beraten in der Regel neutral.

      PS: Und selbst wenn der Garantiezins bei deiner ZVK nicht allzuhoch ist, dann nimm die Kapitalauszahlung anstatt der laufenden Rente zum Rentenbeginn (Antragsfrist beachten!), denn da stecken auch die VWL mit drin.