Autor Thema: Aufweichung der Coronaschutzmaßnahmen  (Read 6040 times)

WasDennNun

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Antw:Aufweichung der Coronaschutzmaßnahmen
« Antwort #15 am: 16.03.2022 13:35 »
Und ich kann absolut nicht nachvollziehen, warum die Bundesregierung in dieser heiklen Phase der Pandemie mit Rekordwerten bei den Inzidenzen und täglichen Todesfällen an den Plänen zur Lockerung festhält!
Ich schon, da wahrscheinlich die Inzidenz bei der letzten Grippewelle ebenfalls diese Dimension hatte.
Zitat
Zumindest eine FFP2 Maskenpflicht im Einzelhandel, ÖPNV und überall dort im öffentlichen Raum, wo viele fremde Menschen aufeinandertreffen, sollte derzeit doch wohl obligatorisch sein! Zumal diese Maßnahme nicht nur äußerst effektiv ist, sondern auch keine nennenswerte Einschränkung für den Einzelnen bedeutet, aber definitiv viele Infektionen, deren Folgen (sowohl Long Covid und weitere gesundheitliche Folgen für die Betroffenen, als auch finanzielle Folgen, die erhebliche gesamtgesellschaftliche Auswirkungen haben werden) sowie viele Todesfälle verhindern würde!
Was mir fehlt ist, dass nicht der Schaden der durch die Maßnahmen wie Masken tragen etc. ausreichend erforscht wird, damit man eine evidenzbasierte Entscheidungsgrundlage mal hätte.

Denn ich möchte mich (und insbesondere Kinder) durchaus diversen Erregern aussetzen, damit mein Körper nicht degeneriert.

BAT

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Antw:Aufweichung der Coronaschutzmaßnahmen
« Antwort #16 am: 16.03.2022 13:40 »

INwiefern sind die Tests beschwerlich? Die macht man doch zu Hause vor Arbeitsbeginn und geht wunderbar nebenbei beim Kaffee trinken. Da ist doch nichts beschwerlich.

Du musste auch Tests für Kureinrichtung, stationäre Maßnahmen machen und zwar vor Anreise und vor Ort. Wir haben schon zwei Kollegen, die jeweils über 600 km gefahren sind, um dann nach positiven Test sofort wieder abzureisen.

Was da für ein Schaden entsteht:

Sprit- und Zeitkosten der Kurgäste
Disponierung in den Kliniken
Arbeitsausfall am Arbeitsplatz (wer nicht AU holt, ist doof)
etc.

Vor allem: das sind zwei Fälle, die wirklich wieder dienstfähig werden müssen, wie lange die jetzt noch 1/3 Ihrer Leistungsfähigkeit haben...

Und das ist nur ein Beispiel von vielen. Die Hospitäler haben auch bei der elektiven Belegung mehr Probleme mit der Separation als mit dem Virus, etc. pp.

Finanzer

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Antw:Aufweichung der Coronaschutzmaßnahmen
« Antwort #17 am: 16.03.2022 13:40 »
Angstmichel.

Ich will den alten Spid zurück.

BAT

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Antw:Aufweichung der Coronaschutzmaßnahmen
« Antwort #18 am: 16.03.2022 13:56 »
Bei meinem anstehenden Urlaub habe ich nicht Angst, dass ich ganz dolle an Corona erkranke, sondern dass ich mich vor Antritt nachweislich mit Corona infiziere und trotz sehr wahrscheinlich milder Symptome zum Straftäter würde, würde ich den Urlaub dennoch antreten, um dem vielen gezahlten Geld auch einen Nutzen zuzuführen.

Dreifach geimpft und nur Angst vor der Quarantäne. Corona ist nebensächlich.

Wie wird man denn "nachweislich mit C infiziert"?

Flying

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Antw:Aufweichung der Coronaschutzmaßnahmen
« Antwort #19 am: 16.03.2022 14:01 »
Da ich seit gut 2 Jahren meine privaten Kontakte konsequent auf das unbedingt Notwendige beschränke und sämtliche Örtlichkeiten, in denen ich auf viele fremde Menschen treffen könnte, wie zum Beispiel Restaurants, Bars sowie den ÖPNV komplett meide, besteht für mich, als 3-fach Geimpfte, das einzige Risiko einer Infektion einmal wöchentlich beim Einkaufen sowie 5 mal wöchentlich am Arbeitsplatz. Durchgehendes Homeoffice kam für mich leider nicht in Frage, da ich für meine Arbeit zwingend Zugriff auf die Akten benötige und diese aufgrund von Datenschutzregeln nicht mit nach Hause nehmen darf.

Bei Einkaufen schütze ich mich durch das Tragen einer FFP2 Maske, akribischer Desinfektion meiner Hände sowie weitest möglicher Abstandshaltung.

Bisher galt in meiner Dienststelle, dass man außerhalb des eigenen Büros überall eine (medizinische) Maske zu tragen hat. Außerdem galt die 3 G Regel, die auch kontrolliert wurde. Und Publikum kam nur nach Terminvereinbarung ins Haus, musste eine medizinische Maske tragen und sich vor dem Eintreten die Hände desinfizieren, so dass das Risiko einer Infektion durch die Maßnahmen weitest möglich minimiert war. 

Für die Zukunft sehe ich diesbezüglich allerdings mehr als schwarz!
 
Ab dem 21.03.2022 ist die Verwaltung wieder für jedermann frei zugänglich und die Maskenpflicht wird wohl spätestens ab dem  04.04.2022 wegfallen.

Abstand hält beim Einkaufen jetzt schon kaum noch jemand und sobald die Maskenpflicht im Einzelhandel wegfällt, werden wieder nahezu alle ihre Viren ungefiltert in die Raumluft atmen.

Es geht dabei ja nicht nur um Corona - seit Beginn der Pandemie hatte ich glücklicher Weise nicht eine einzige Infektion! Keine Erkältung, keinen Magen-Darm Infekt, absolut gar nichts!

Selbstverständlich werde ich auch zukünftig beim Einkaufen und überall dort, wo ich notgedrungen auf fremde Menschen treffe, eine FFP2 Maske tragen, aber wenn seitens meiner Mitmenschen keinerlei Rücksicht mehr genommen und auf Abstand halten und Maske tragen verzichtet wird, werde ich mich höchstwahrscheinlich leider irgendwann auch mit Corona infizieren...

Ich hoffe, dass ich dann nicht zu den 10-15% gehöre, die Long Covid bekommen, oder zu denen, die trotz Impfung einen schweren Verlauf erleiden, oder gar an den Folgen der Infektion versterben!

Und ich kann absolut nicht nachvollziehen, warum die Bundesregierung in dieser heiklen Phase der Pandemie mit Rekordwerten bei den Inzidenzen und täglichen Todesfällen an den Plänen zur Lockerung festhält!

Zumindest eine FFP2 Maskenpflicht im Einzelhandel, ÖPNV und überall dort im öffentlichen Raum, wo viele fremde Menschen aufeinandertreffen, sollte derzeit doch wohl obligatorisch sein! Zumal diese Maßnahme nicht nur äußerst effektiv ist, sondern auch keine nennenswerte Einschränkung für den Einzelnen bedeutet, aber definitiv viele Infektionen, deren Folgen (sowohl Long Covid und weitere gesundheitliche Folgen für die Betroffenen, als auch finanzielle Folgen, die erhebliche gesamtgesellschaftliche Auswirkungen haben werden) sowie viele Todesfälle verhindern würde!

Klingt irgendwie anstrengend...

Johann

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Antw:Aufweichung der Coronaschutzmaßnahmen
« Antwort #20 am: 16.03.2022 14:05 »
Bei meinem anstehenden Urlaub habe ich nicht Angst, dass ich ganz dolle an Corona erkranke, sondern dass ich mich vor Antritt nachweislich mit Corona infiziere und trotz sehr wahrscheinlich milder Symptome zum Straftäter würde, würde ich den Urlaub dennoch antreten, um dem vielen gezahlten Geld auch einen Nutzen zuzuführen.

Dreifach geimpft und nur Angst vor der Quarantäne. Corona ist nebensächlich.

Wie wird man denn "nachweislich mit C infiziert"?

Mit allen Mitteln, die ausreichen, um dir Strafen aufzuerlegen, weil du trotz eigentlich bestehender Quarantänepflicht draußen herumgehampelt bist.
Darunter verstehe ich z.B. einen positiven Schnelltest in einer der staatlich subventionierten Schnelltest-Läden oder z.B. einen positiven PCR-Test. Ich verstehe darunter nicht z.B. einen zuhause selbst durchgeführten Schnelltest.
Diese Unterscheidung habe ich abgekupfert von der Entscheidungsfindung der Arbeitgeber darüber, ob man dir weiter Lohn zahlt oder sagt du bist grundlos nicht zur Arbeit erschienen. Da zählt ein häuslich durchgeführter Schnelltest auch nichts, ein Schnelltest in einer Schnelltest-Bude oder PCR-Test allerdings schon.

Finanzer

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Antw:Aufweichung der Coronaschutzmaßnahmen
« Antwort #21 am: 16.03.2022 14:06 »
Da ich seit gut 2 Jahren meine privaten Kontakte konsequent auf das unbedingt Notwendige beschränke und sämtliche Örtlichkeiten, in denen ich auf viele fremde Menschen treffen könnte, wie zum Beispiel Restaurants, Bars sowie den ÖPNV komplett meide, besteht für mich, als 3-fach Geimpfte, das einzige Risiko einer Infektion einmal wöchentlich beim Einkaufen sowie 5 mal wöchentlich am Arbeitsplatz. Durchgehendes Homeoffice kam für mich leider nicht in Frage, da ich für meine Arbeit zwingend Zugriff auf die Akten benötige und diese aufgrund von Datenschutzregeln nicht mit nach Hause nehmen darf.

Bei Einkaufen schütze ich mich durch das Tragen einer FFP2 Maske, akribischer Desinfektion meiner Hände sowie weitest möglicher Abstandshaltung.

Bisher galt in meiner Dienststelle, dass man außerhalb des eigenen Büros überall eine (medizinische) Maske zu tragen hat. Außerdem galt die 3 G Regel, die auch kontrolliert wurde. Und Publikum kam nur nach Terminvereinbarung ins Haus, musste eine medizinische Maske tragen und sich vor dem Eintreten die Hände desinfizieren, so dass das Risiko einer Infektion durch die Maßnahmen weitest möglich minimiert war. 

Für die Zukunft sehe ich diesbezüglich allerdings mehr als schwarz!
 
Ab dem 21.03.2022 ist die Verwaltung wieder für jedermann frei zugänglich und die Maskenpflicht wird wohl spätestens ab dem  04.04.2022 wegfallen.

Abstand hält beim Einkaufen jetzt schon kaum noch jemand und sobald die Maskenpflicht im Einzelhandel wegfällt, werden wieder nahezu alle ihre Viren ungefiltert in die Raumluft atmen.

Es geht dabei ja nicht nur um Corona - seit Beginn der Pandemie hatte ich glücklicher Weise nicht eine einzige Infektion! Keine Erkältung, keinen Magen-Darm Infekt, absolut gar nichts!

Selbstverständlich werde ich auch zukünftig beim Einkaufen und überall dort, wo ich notgedrungen auf fremde Menschen treffe, eine FFP2 Maske tragen, aber wenn seitens meiner Mitmenschen keinerlei Rücksicht mehr genommen und auf Abstand halten und Maske tragen verzichtet wird, werde ich mich höchstwahrscheinlich leider irgendwann auch mit Corona infizieren...

Ich hoffe, dass ich dann nicht zu den 10-15% gehöre, die Long Covid bekommen, oder zu denen, die trotz Impfung einen schweren Verlauf erleiden, oder gar an den Folgen der Infektion versterben!

Und ich kann absolut nicht nachvollziehen, warum die Bundesregierung in dieser heiklen Phase der Pandemie mit Rekordwerten bei den Inzidenzen und täglichen Todesfällen an den Plänen zur Lockerung festhält!

Zumindest eine FFP2 Maskenpflicht im Einzelhandel, ÖPNV und überall dort im öffentlichen Raum, wo viele fremde Menschen aufeinandertreffen, sollte derzeit doch wohl obligatorisch sein! Zumal diese Maßnahme nicht nur äußerst effektiv ist, sondern auch keine nennenswerte Einschränkung für den Einzelnen bedeutet, aber definitiv viele Infektionen, deren Folgen (sowohl Long Covid und weitere gesundheitliche Folgen für die Betroffenen, als auch finanzielle Folgen, die erhebliche gesamtgesellschaftliche Auswirkungen haben werden) sowie viele Todesfälle verhindern würde!

Da bin ich ganz bei Ihnen.

BAT

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Antw:Aufweichung der Coronaschutzmaßnahmen
« Antwort #22 am: 16.03.2022 14:10 »


Durch die Tests werden Infektionen aufgedeckt und diese führen zu Quarantäne und das führt dazu, dass ich in dieser Woche mal wieder 2 von 3 Kids zu Hause habe, weil 2/3 aller Erzieherinnen der Kita überwiegend Symptomfrei zu Hause auf dem Sofa sitzen.

Und das führt bei 2 Berufstätigen Eltern ohne Zugehfrau nun einmal zu gewissen Beschwerlichkeiten.

Ich bin die Standesamtsaufsicht und wir haben derzeit Problem Trauungen zu vollziehen, da sehr viele Standesbeamte sympomfrei in Quaräntäne sind. Die Anmeldung und Betreuung der Ukrainer in den Meldeämter ist stark eingeschränkt, da dies auch durch HO nicht erfolgen kann.

Es brennt, Leute.

BAT

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Antw:Aufweichung der Coronaschutzmaßnahmen
« Antwort #23 am: 16.03.2022 14:24 »

Es geht dabei ja nicht nur um Corona - seit Beginn der Pandemie hatte ich glücklicher Weise nicht eine einzige Infektion! Keine Erkältung, keinen Magen-Darm Infekt, absolut gar nichts!


Und das wird wohl sehr oft als positiv angesehen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Körper braucht ständige Auseinandersetzung mit der Umwelt sonst lässt seine Resistenz nach (und ja, bei 99 jährigen Dementen sieht das anders aus.)

BAT

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Antw:Aufweichung der Coronaschutzmaßnahmen
« Antwort #24 am: 16.03.2022 14:25 »

Ich schon, da wahrscheinlich die Inzidenz bei der letzten Grippewelle ebenfalls diese Dimension hatte.


Quatsch. Äonen höher als die mickrige 2000 er - Nummer.

BAT

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« Antwort #25 am: 16.03.2022 14:27 »

Mit allen Mitteln, die ausreichen, um dir Strafen aufzuerlegen, weil du trotz eigentlich bestehender Quarantänepflicht draußen herumgehampelt bist.
Darunter verstehe ich z.B. einen positiven Schnelltest in einer der staatlich subventionierten Schnelltest-Läden oder z.B. einen positiven PCR-Test. Ich verstehe darunter nicht z.B. einen zuhause selbst durchgeführten Schnelltest.


Nein, nicht verstanden. Wieso testet man sich, wenn keine Symptome bestehen und die Pflicht nicht obligat ist?


Organisator

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« Antwort #26 am: 16.03.2022 14:39 »
Nein, nicht verstanden. Wieso testet man sich, wenn keine Symptome bestehen und die Pflicht nicht obligat ist?

Um zu wissen, ob man Corona-infiziert ist um daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen (z.B. Eltern erstmal nicht besuchen)

BAT

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Antw:Aufweichung der Coronaschutzmaßnahmen
« Antwort #27 am: 16.03.2022 14:41 »
Um zu wissen, ob man Corona-infiziert ist um daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen (z.B. Eltern erstmal nicht besuchen)

Johann wollte in Urlaub fahren...

XTinaG

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« Antwort #28 am: 16.03.2022 14:45 »
Dann ist ein Test jedenfalls kontraindiziert!

Johann

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Antw:Aufweichung der Coronaschutzmaßnahmen
« Antwort #29 am: 16.03.2022 14:51 »
Im Kern gehts dabei nicht mal um mich, allerdings fahre ich auch nicht alleine in den Urlaub.

Meine Begleitung verrichtet in Aushilfstätigkeit Arbeit, die vor jedem Arbeitsbeginn einen negativen Coronaschnelltest voraussetzt. Diese Aushilfstätigkeit wäre jedoch auch in so weit flexibel, als dass man sich nach einem positiven Schnelltest im heimischer Atmosphäre spontan beim Arbeitgeber abmelden könnte, ohne den eigentlichen Grund zu nennen.

Tiefer muss man hier jedenfalls gar nicht einsteigen. Wichtig ist lediglich die Unterscheidung zwischen beweisbar infiziert mit entsprechenden Konsequenzen oder für sich wissend infiziert und entsprechenden narrischen Freiheiten.