Autor Thema: Verhandlungsspielraum bei Stufenzuordnung  (Read 5836 times)

TVWaldschrat

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 408
Antw:Verhandlungsspielraum bei Stufenzuordnung
« Antwort #15 am: 16.03.2022 19:14 »
Person A (s3) verdient in 3 Jahren mit Stufe 4 mehr Geld als Person B in 3 Jahren mit Stufe 3, wenn Person B von der PA mit einer aufzehrenden Zulage belegt wird und für 3 Jahre nur das Entgelt der Stufe 3 bekommt. In dem Fall würde Person B erst in 7 Jahren das Geld von Person A der Stufe 4 bekommen, wenn Person A zu dem Zeitpunkt Stufe 5 erreicht hat. Vorausgesetzt Person B lässt sich auf so einen Schindluder ein.
Tja, bei einem Deppen, der eine aufzehrende bekommt.
Eher einem Deppen, der das mit sich machen lässt. :)


In einer perfekten Welt, mit fähigen PA, würde Person B natürlich mehr Geld als Person A bekommen.
Es gibt ja zwei weitere Konstellationen:
Nach einem jahr das Entgelt der Stufe 4 und nach 3 Jahren das Entgelt der Stufe 5 ....
oder
nach einem Jahr Das Entgelt der Stufe 2 plus der Differenz zwischen Stufe 1 und 3  ....
 8)

Diese Konstellationen habe ich gar nicht bedacht... Aber ja...
« Last Edit: 16.03.2022 19:21 von TVWaldschrat »

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Verhandlungsspielraum bei Stufenzuordnung
« Antwort #16 am: 17.03.2022 09:06 »
Ich habe schon Zulagenvereinbarungen gesehen, die von Zulage in Höhe der Differenz zwischen Stufe 4 und Stufe 6 schreiben und das die Zulage mit erreichen der Stufe 6 entfällt.
Dann aber fälschlicherweise wird bei erreichen der Stufe 5 nur die  Differenz zwischen 5 und 6 ausgezahlt.
Leider wollte der Kollege da nicht gegen an gehen, weil er sorge hat das dann die Zulage widerrufen wird.
Aber wenn er in 6 ist will er zumindest die letzte 6Monate einklagen😇
Da der AG bei ihm keine weitere Zulagen zahlen will wenn er Stufe 6 hat.(zumindest noch nicht)