Hallo,
in der Stellenbeschreibung sind ja in der Regel alle auszuführenden Tätigkeiten meiner Stelle aufgeführt.
In unserem Unternehmen (Zweckverband Trink- und Abwasser, TVÖD-VKA) fällt auf, dass das Personal in einer Abteilung komplett gleiche Stellenbeschreibungen hat, aber dieses Personal unterschiedliche Tagesaufgaben erfüllt und zusätzlich auch Tätigkeiten die nicht erfasst sind.
Einen Satz den man sonst häufig ließt (und sonstige zumutbare Tätigkeiten) ist in dieser Stellenbeschreibung nicht aufgeführt.
Hier meine konkreten Fragen:
1. Ab welcher Häufigkeit, sollte man eurer Meinung nach um eine Anpassung der Stellenbeschreibung bitten?
2. Stimmt es, dass nicht aufgeführte Tätigkeiten einer schriftlichen Beauftragung vom AG an den AN bedürfen um bei einem Unfall zum Beispiel abgesichert zu sein?
3. Könnt ihr mir zu diesem Thema Literatur, Gesetzestexte oder Paragraphen nennen?